Blinddarmentzündung© Shutterstock Juan Aunion

Blinddarmentzündung Ursachen, Symptome, Behandlung

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Text fachlich geprüft von Dr. med. Noelle-Dominique Albrecht

Bei der sogenannten Appendizitis entzündet sich ein Anhängsel des Blinddarms, der Wurmfortsatz (Appendix). Die Erkrankung muss immer möglichst rasch behandelt werden. Meist ist eine Operation unumgänglich.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Blinddarmentzündung entsteht meist durch Sekretstau sowie Bakterien und kann unbehandelt lebensgefährlich werden.
  • Typisch sind starke Schmerzen im rechten Unterbauch, Übelkeit und Fieber.
  • Diagnose erfolgt per Untersuchung, Labor und Ultraschall.
  • Behandelt wird meist operativ, selten mit Antibiotika.

Was ist eine Blind­darm­ent­zün­dung?

Kommt es zu einer Blind­darm­ent­zün­dung, hat sich der Ap­pen­dix (Wurm­fort­s­atz), ein kleines An­häng­sel am Blind­dar­mab­schnitt des Dickdarms ent­zün­det. Die Er­kran­kung zeigt un­ter­schied­li­che Ver­laufs­for­men. Man un­ter­schei­det eine ein­fa­che, phleg­monö­se Ent­zün­dung von einer kom­pli­zier­ten, per­fo­rie­ren­den oder gan­grä­nö­sen Form. Ohne ärzt­li­che Be­hand­lung kann die Er­kran­kung im fort­ge­schrit­te­nen Sta­di­um le­bens­ge­fähr­lich sein und schlimms­ten­falls zu einem Blind­darm­durch­bruch führen.

Blind­darm­ent­zün­dung – Ur­sa­che

Ei­gent­lich ist bei einer Blind­darm­ent­zün­dung nicht un­mit­tel­bar der Blinddarm erkrankt, sondern der Wurm­fort­s­atz (Ap­pen­dix). Dieser dünne, zehn Zen­ti­me­ter lange und blind en­den­de Darmschlauch ist an seiner ein­zi­gen Öffnung mit dem Blinddarm ver­bun­den. Entsteht an dieser Ver­bin­dungs­stel­le eine Ver­stop­fung, dann stauen sich im Wurm­fort­s­atz die Se­kre­te. Bak­te­ri­en aus dem Dickdarm können sich dort ver­meh­ren und eine Ent­zün­dung aus­lö­sen. Ein Verschluss kann auch durch ver­här­te­ten Kot (Kotstein) ver­ur­sacht werden, sel­te­ner durch Obst­ker­ne oder an­de­re Fremd­kör­per.

Zu einer Ent­zün­dung kommt es manchmal auch, wenn der Wurm­fort­s­atz un­güns­tig liegt und dadurch abknickt. Dies führt unter Um­stän­den ebenfalls zu einem Se­kret­stau. Selten sind Tu­mo­ren oder Darm­wür­mer der Grund einer Ent­zün­dung im Blinddarm. Der Wurm­fort­s­atz übernimmt im Ver­dau­ungs­pro­zess kei­ner­lei Auf­ga­be. Es kommt öfter vor, dass chronisch-ent­zünd­li­che Dar­m­er­kran­kun­gen wie Morbus Crohn oder Co­li­tis ul­ce­ro­sa von einer Blind­darm­rei­zung be­glei­tet werden. Dann hat die ur­sprüng­li­che Ent­zün­dung vom pri­mä­ren Ent­zün­dungs­herd auf den Wurm­fort­s­atz über­ge­grif­fen. Ebenfalls können Bak­te­rien­in­fek­ti­o­nen, die auch an­de­re Dar­mab­schnit­te be­tref­fen, eine Ap­pen­di­zi­tis aus­lö­sen.

Illustration eines Pokals.

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Blind­darm­ent­zün­dung – Sym­pto­me

Bei einer Blind­darm­ent­zün­dung leiden Be­trof­fe­ne unter Schmerzen im rechten Un­ter­bauch, häufig be­glei­tet von Ap­pe­tit­lo­sig­keit, Übelkeit und Fieber. Zur Ver­mei­dung eines le­bens­be­droh­li­chen Darm­durch­bruchs ist eine Ope­ra­ti­on nur in sel­te­nen Fällen ver­meid­bar.

Anfangs zeigen sich bei einem ent­zün­de­ten Blinddarm eher un­spe­zi­fi­sche Be­schwer­den, die auch bei an­de­ren Er­kran­kun­gen auf­tre­ten können. Das sind unter an­de­rem ste­chen­de oder zie­hen­de Schmerzen im Oberbauch oder auf Höhe des Bauch­na­bels. Häufig fühlt sich das für Be­trof­fe­ne nach Ma­gen­be­schwer­den an. Al­ler­dings kommen bei der Ap­pen­di­zi­tis im Laufe der nächsten Stunden wei­te­re Sym­pto­me dazu. In der fol­gen­den Akut­pha­se wandern die Schmerzen in den rechten Un­ter­bauch und werden stärker. Bei ei­ni­gen Menschen strahlt der Schmerz dann auch in den linken Un­ter­bauch oder in den ge­sam­ten Bauchraum aus. Da die Lage des Wurm­fort­s­at­zes bei jedem Mensch ein wenig anders ist, zeigen sich die Schmerzen auch an leicht va­ri­ie­ren­den Kör­per­stel­len.

In der Akut­pha­se der Blind­darm­ent­zün­dung kommt es zu hef­ti­ge­ren Schmerzen. Die machen sich ins­be­son­de­re beim Laufen plötzlich be­merk­bar. So kann oft das rechte Bein nicht mehr schmerzfrei an­ge­ho­ben werden. Be­trof­fe­ne ziehen das Bein beim Gehen daher an und ver­fal­len in ein Schon­hin­ken (stor­char­ti­ger Gang). Bei der ärzt­li­chen Un­ter­su­chung mit Verdacht auf eine Ap­pen­di­zi­tis wird aus diesem Grund immer geprüft, ob der Pa­ti­ent auf einem Bein schmerzfrei hüpfen kann. Die akute Phase einer Blind­darm­ent­zün­dung stellt sich zudem mit Fieber bis zu 39 Grad dar, mit Ap­pe­tit­lo­sig­keit, Übelkeit, Er­bre­chen, Durchfall oder Ver­stop­fung sowie einer be­leg­ten Zunge. Manchmal kommt es au­ßer­dem zu er­höh­tem Puls und Nachtschweiß.

Blind­darm­ent­zün­dung – Verlauf

Ärzte un­ter­schei­den die Ap­pen­di­zi­tis (Blind­darm­ent­zün­dung) ab­hän­gig vom Schwe­re­grad in zwei Formen:

  • Ein­fa­che Blind­darm­ent­zün­dung (Ap­pen­di­zi­tis simplex): Das Ge­we­be ist ent­zün­det, wird jedoch nicht zerstört. Zwei Sta­di­en der Er­kran­kung sind möglich: das ka­tarr­ha­li­sche Sta­di­um und das se­ro­pu­ru­len­te Sta­di­um. Im so­ge­nann­ten ka­tarr­ha­li­schen Sta­di­um stellt sich der ent­zün­de­te Wurm­fort­s­atz ge­schwol­len und gerötet dar. Eiter ent­wi­ckelt sich nicht. Häufig bildet sich die Ent­zün­dung spontan zurück. Im so­ge­nann­ten se­ro­pu­ru­len­ten Sta­di­um ist der Wurm­fort­s­atz ebenfalls ent­zün­det. Es bildet sich Eiter. In einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden kann es zu einer de­struk­ti­ven Blind­darm­ent­zün­dung kommen.
  • De­struk­ti­ve Blind­darm­ent­zün­dung (Ap­pen­di­zi­tis de­struc­ti­va): Das ent­zün­de­te Ge­we­be zerfällt nach und nach. Der Wurm­fort­s­atz kann auf­plat­zen (Darm­durch­bruch, Per­fo­ra­ti­on) und der ent­zünd­li­che Inhalt (Bak­te­ri­en) gelangt in die Bauch­höh­le. Dann droht eine Bauch­fell­ent­zün­dung, auch Pe­ri­to­ni­tis genannt. Diese Kom­pli­ka­ti­on kann le­bens­be­droh­lich sein. Daher sollte man bei Verdacht auf eine Blind­darm­ent­zün­dung immer sofort zum Arzt.

Eine Blind­darm­ent­zün­dung kann auch einen chro­ni­schen Verlauf nehmen. Be­trof­fe­nen leiden über Jahre hinweg an den ty­pi­schen Sym­pto­men. Die treten al­ler­dings nur kurz auf und geben sich nach we­ni­gen Stunden wieder. Man spricht dann von einer chronisch-re­zi­di­vie­ren­den Ap­pen­di­zi­tis.

Blind­darm­ent­zün­dung – Dia­gno­se

Der Arzt wird sich die Be­schwer­den des Pa­ti­en­ten genau schildern lassen und nach even­tu­el­len Vor­er­kran­kun­gen fragen. Ein häu­fi­ges Symptom bei einer Blind­darm­ent­zün­dung ist Fieber. Die Tem­pe­ra­tur wird in der Regel unter der Achsel und im Rektum ge­mes­sen. Liegt sie im Rektum um min­des­tens ein Grad höher als bei der Messung unter der Achsel, spricht dies ty­pi­scher­wei­se für eine Ent­zün­dung des Blinddarms. – Das Ab­tas­ten des Bauches gibt dem Arzt zudem wei­te­re Hin­wei­se auf eine vor­lie­gen­de Er­kran­kung. Be­stimm­te Schmerz­punk­te weisen auf eine Ap­pen­di­zi­tis hin. Nor­ma­le­r­wei­se dürften beim leichten Druck auf diese spe­zi­fi­schen Punkte keine be­son­de­ren Be­schwer­den auf­tre­ten. Ist jemand an einer Blind­darm­ent­zün­dung erkrankt, emp­fin­det er dabei jedoch starke Schmerzen und spannt die Bauch­de­cke re­flex­ar­tig an.

Schmerz­haf­te Druck­punk­te (Bei­spie­le):

  • Mc­Bur­ney-Punkt: Beim Ab­tas­ten des Un­ter­bauchs prüft der Arzt die Re­ak­ti­on auf ein Drücken des so­ge­nann­ten Mc­Bur­ney-Punkts. Der liegt in der Mitte der Ver­bin­dung­li­nie zwischen Bauch­na­bel und rechtem Vorsprung des Hüft­kno­chens.
  • Lanz-Punkt: Eine an­de­re ty­pi­sche Schmerz­stel­le ist der so­ge­nann­te Lanz-Punkt. Er findet sich im rechten bis mitt­le­ren Drittel der Ver­bin­dungs­li­nie zwischen den beiden Vor­sprün­gen der Hüft­kno­chen.
  • Blumberg-Zeichen: Drückt der Arzt auf den linken Un­ter­bauch des Pa­ti­en­ten und lässt dann plötzlich los, kommt es im Fall einer Er­kran­kung zum so­ge­nann­ten Blumberg-Zeichen, auch kon­tra­la­te­ra­ler Loslass-Schmerz genannt.

Schmerz­haf­te Ma­nö­ver (Bei­spie­le):

  • Rovsing-Symptom: Das leichte Ausstreichen des Dickdarms in Richtung des rechten Un­ter­bauchs ver­ur­sacht einen Schmerz, der als Rovsing-Symptom be­zeich­net wird.
  • Sit­kow­ski-Zeichen: Bemerkt der Pa­ti­ent einen Deh­nungs­schmerz im rechten Un­ter­bauch, wenn er auf der linken Seite liegt, sprechen Me­di­zi­ner vom Sit­kow­ski-Zeichen.
  • Psoas-Zeichen: Der Arzt wird den Pa­ti­en­ten bitten, sein rechtes Bein gegen einen Wi­der­stand an­zu­he­ben. Der dar­auf­hin fol­gen­de Schmerz im rechten Un­ter­bauch wird auch Psoas-Zeichen genannt.

La­bor­un­ter­su­chun­gen:

Auch eine Blut­un­ter­su­chung un­ter­stützt die Dia­gno­s­tik bei einer Er­kran­kung des Blinddarms. So weisen be­stimm­te Werte auf eine Ent­zün­dung im Körper hin: eine er­höh­te Anzahl weißer Blut­kör­per­chen (Leu­ko­zy­ten), eine er­höh­te Blut­kör­per­chen­senk­ge­schwin­dig­keit (BSG) sowie ein er­höh­ter CRP-Wert (C-re­ak­ti­ves Pro­te­in).

Da die Dia­gno­se einer Blind­darm­ent­zün­dung bei Kindern, Schwan­ge­ren und äl­te­ren Menschen nicht immer ein­deu­tig ist, wird häufig auch eine Urin­un­ter­su­chung vor­ge­nom­men. Dies ist sinnvoll, um Nieren- und Harn­wegs­er­kran­kun­gen aus­schlie­ßen zu können.

Bild­ge­ben­de Ver­fah­ren:

Ist die Dia­gno­se trotz vor­her­ge­hen­der Un­ter­su­chun­gen unklar, können auch bild­ge­ben­de Ver­fah­ren wie Ul­tra­schall oder eine Com­pu­ter­to­mo­gra­fie hilfreich sein. Ein CT wird auch durch­ge­führt, wenn mit Kom­pli­ka­ti­o­nen ge­rech­net wird.

Wei­te­re Un­ter­su­chun­gen:

Da Er­kran­kun­gen wie Ei­er­stock- oder Ei­lei­ter­ent­zün­dun­gen ähn­li­che Sym­pto­me wie eine Blin­darm­ent­zün­dung her­vor­ru­fen können, ist es in un­kla­ren Fällen oft ratsam, Frauen zu­sätz­lich gy­nä­ko­lo­gisch zu un­ter­su­chen.

In ei­ni­gen Fällen kann eine La­pa­ro­sko­pie (Bauch­spie­ge­lung) an­ge­zeigt sein. Der Arzt kann dabei ein­deu­tig er­ken­nen, ob eine Blind­darm­ent­zün­dung besteht. Gleich­zei­tig lässt sich bei der Un­ter­su­chung das ent­zün­de­te Ge­we­be ent­fer­nen (la­pa­ro­sko­pi­sche Ap­pen­dek­to­mie).

Blind­darm­ent­zün­dung – Be­hand­lung

Wird eine Blind­darm­ent­zün­dung zu spät be­han­delt, kann dies zu Kom­pli­ka­ti­o­nen führen. Heut­zu­ta­ge wird nach der Dia­gno­se­stel­lung fast immer operiert, um einen Blind­darm­durch­bruch zu ver­mei­den. Der Chirurg entfernt dabei den ent­zün­de­ten Wurm­fort­s­atz (Ap­pen­dek­to­mie).

Ope­ra­ti­on:

Gängig sind in der Regel zwei Me­tho­den: Die klas­si­sche Ap­pen­dek­to­mie mit einem großen Bauchschnitt (La­pa­ro­to­mie) und die mi­ni­mal-in­va­si­ve (la­pa­ro­sko­pi­sche) Me­tho­de. Beide Ope­ra­ti­o­nen werden unter Voll­nar­ko­se durch­ge­führt. Vorteil der mi­ni­mal-in­va­si­ven Ope­ra­ti­on sind die kleinen Bauch­schnit­te, denn dabei lassen sich meist sicht­ba­re Na­r­ben ver­mei­den. Pa­ti­en­ten haben an­schlie­ßend zudem we­ni­ger Schmerzen als beim of­fe­nen Eingriff und sind schneller wieder auf den Beinen. Auch Wund­in­fek­ti­o­nen treten deutlich sel­te­ner auf. Al­ler­dings lassen sich even­tu­el­le in­ne­re Blu­tun­gen bei of­fe­nen Ope­ra­ti­o­nen besser stillen.

Die Ope­ra­ti­on mittels Schlüs­sel­loch­me­tho­de wird meist bei einer Ap­pen­di­zi­tis im An­fangs­sta­di­um durch­ge­führt. Bei fort­ge­schrit­te­ner Ent­zün­dung des Blinddarms be­vor­zu­gen Chir­ur­gen häufig die klas­si­sche OP-Me­tho­de. Bei sehr weit fort­ge­schrit­te­ner Ent­zün­dung, erhält ein Pa­ti­ent oft erst eine An­ti­bi­o­ti­ka­the­ra­pie und Flüs­sig­keits­ga­be über die Vene. Die Ope­ra­ti­on erfolgt, sobald sich der All­ge­mein­zu­stand etwas ge­bes­sert hat.

Sind Kinder an einer Blind­darm­ent­zün­dung erkrankt, kann es manchmal aus­rei­chen, mit An­ti­bi­o­ti­ka und Schmerz­mit­teln zu be­han­deln. Bleibt diese The­ra­pie er­folg­los, muss operiert werden.

Im Anschluss an eine Blinddarm-Ope­ra­ti­on ist es nötig, noch ei­ni­ge Tage im Kran­ken­haus zu bleiben. Die Ärzte über­prü­fen, ob der Darm seine nor­ma­le Funk­ti­on wieder aufnimmt. In ei­ni­gen Fällen er­hal­ten Pa­ti­en­ten vor­über­ge­hend Nähr­stof­fe und Flüs­sig­keit über eine In­fu­si­on. Da nach dem chir­ur­gi­schen Eingriff das Gehen noch schmerzhaft sein kann, sollten Pa­ti­en­ten sich in den ersten Tagen schonen. Meist erfolgt eine zwei- bis drei­wö­chi­ge Krank­schrei­bung.

Mög­li­che Kom­pli­ka­ti­o­nen nach einer Ope­ra­ti­on

Eine Blinddarm-Ope­ra­ti­on wird sehr oft durch­ge­führt und ist daher für viele Chir­ur­gen ein Rou­ti­ne-Eingriff. Nichts­des­to­trotz kann es wie bei jeder an­de­ren Ope­ra­ti­on auch zu Blu­tun­gen oder In­fek­ti­o­nen kommen. Al­ler­dings ist das Ri­si­ko gering. We­ni­ge Tage nach der OP kann sich ein Bauch­de­cken-Abszess bilden. Dann sammelt sich Eiter unter der Bauch­de­cke, der bei einem wei­te­ren Eingriff ab­ge­las­sen werden muss. Symptom für einen solchen Abszess ist plötzlich auf­tre­ten­des Fieber, aber auch Schmerzen rund um den Darm treten auf. Eher selten kommt es nach der OP zu Ver­na­r­bun­gen (Ver­wach­sun­gen) im Bauchraum. Dabei ver­kle­ben die Bauch­or­ga­ne, bei­spiels­wei­se Darm­schlin­gen, und der Stuhl kann nicht mehr un­ge­hin­dert pas­sie­ren. Zu dieser schweren Kom­pli­ka­ti­on kann es in­ner­halb der ersten drei Wochen nach der Blind­dar­m­ope­ra­ti­on kommen. Eine wei­te­re Ope­ra­ti­on ist dann nötig.

Blind­darm­ent­zün­dung bei Kindern

Sind Kinder an einer Ap­pen­di­zi­tis erkrankt, leiden sie meist unter stär­ke­ren Sym­pto­men als Er­wach­se­ne. Die Schmerzen er­stre­cken sich oft über den ge­sam­ten Bauch. Ein wei­te­res ty­pi­sches Symptom ist starke Übelkeit. Nicht immer wird bei einer Blind­darm­ent­zün­dung des Kindes sofort operiert. In vielen Fällen reicht eine Be­hand­lung mit An­ti­bi­o­ti­ka und Schmerz­mit­teln. Me­di­ka­men­te gegen den Schmerz sollten al­ler­dings erst nach ein­deu­ti­ger Dia­gno­se ge­ge­ben werden. Kinder zwischen zehn und 15 Jahren er­kran­ken am häu­figs­ten an einer Ap­pen­di­zi­tis. Eher selten tritt die Er­kran­kung während der ersten beiden Le­bens­jah­re auf.

Blind­darm­ent­zün­dung bei Schwan­ge­ren

Die Schmerzen einer Blind­darm­ent­zün­dung zeigen sich bei Schwan­ge­ren an un­ty­pi­schen Kör­per­stel­len. Das liegt daran, dass sich der Wurm­fort­s­atz durch das wach­sen­de Kind aus dem Un­ter­bauch in den rechten Ober- und Mit­tel­bauch verschiebt. Der Schmerz kann dadurch sogar im Rücken auf­tre­ten.

Blind­darm­ent­zün­dung vor­beu­gen

Einer Blind­darm­rei­zung kann man ei­gent­lich nicht vor­beu­gen. Al­ler­dings sind Menschen, die sich be­son­ders bal­last­stoff­reich er­näh­ren, sel­te­ner von der Blind­darm­rei­zung be­trof­fen. Ge­mü­se, Obst und Voll­korn­pro­duk­te regen die Darm­pe­ris­tal­tik an und fördern so die Ver­dau­ung. Zudem schützen diese Nah­rungs­mit­tel auch vor an­de­ren Er­kran­kun­gen, wie bei­spiels­wei­se Di­a­be­tes oder Herz-Kreislauf-Leiden.

Blind­darm­ent­zün­dung – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­ge­ord­net. Die Ab­kür­zung ICD (englisch) steht dabei für In­ter­na­ti­o­nal Sta­ti­sti­cal Clas­si­fi­ca­ti­on of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem ist weltweit an­er­kannt und eines der wich­tigs­ten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So wird bei­spiels­wei­se eine „Akute Ap­pen­di­zi­tis“ unter den ICD-Code „K35“ erfasst. Häufig hilft die Ein­ga­be dieser Codes auch bei der Re­cher­che im In­ter­net weiter.

Blind­darm­ent­zün­dung – Was bezahlt die Kran­ken­kas­se und was muss man selbst be­zah­len?

An­ge­hö­ri­ge einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung haben grund­sätz­lich ein Recht auf sta­ti­o­näre sowie am­bu­lan­te Ver­sor­gung, auf Arz­nei­mit­tel und wei­te­re Leis­tun­gen. In aller Regel sind jedoch be­stimm­te Ei­gen­leis­tun­gen (Zu­zah­lun­gen) ge­setz­lich fest­ge­schrie­ben. Diese Zu­zah­lun­gen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­zah­lung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet die Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ver­si­cher­te den tat­säch­li­chen Preis zu ent­rich­ten.

Bei Arz­nei­mit­teln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Be­trof­fe­ne ein be­son­ders preis­wer­tes Prä­pa­rat erhält, entfällt die Zu­zah­lung. Dabei dürfen die Kran­ken­kas­sen feste Be­trä­ge be­stim­men, die sie er­stat­ten, sofern meh­re­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff er­hält­lich sind. Arz­nei­mit­tel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fest­be­trag liegt, werden von den Kran­ken­kas­sen ohne Zu­zah­lung er­stat­tet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass die GKV bei be­stimm­ten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ein­zel­preis des je­wei­li­gen Arz­nei­mit­tels er­stat­ten muss, sondern nur den Fest­be­trag, der für eine Gruppe von ver­gleich­ba­ren Prä­pa­ra­ten fest­ge­legt wurde. Ist das ver­schrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Pa­ti­ent den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­setz­li­chen Zu­zah­lung für den er­stat­te­ten Kos­te­n­an­teil.

Zu­zah­lun­gen fallen ebenfalls bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­len­der­tag, wobei die Zu­zah­lung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­leis­tet werden muss. Dabei können meh­re­re Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te in einem Jahr zu­sam­men­ge­n­om­men werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­zah­lung bei sta­ti­o­närer Be­hand­lung 280 Euro pro Ka­len­der­jahr beträgt.

Bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge werden ein­ma­lig zehn Euro für die Ver­ord­nung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­n­an­teil zu tragen. Die Zu­zah­lung ist auf 28 Ka­len­der­ta­ge pro Ka­len­der­jahr begrenzt und wird nur bei Er­wach­se­nen über 18 Jahren er­ho­ben. Auch bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge gilt die Ober­gren­ze von 280 Euro pro Ka­len­der­jahr. Zu­zah­lun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te werden bei der Ober­gren­ze der Zu­zah­lung für häus­li­che Kran­ken­pfle­ge an­ge­rech­net.

Wenn die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe von der Kran­ken­kas­se über­nom­men werden, müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent der an­fal­len­den Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei min­des­tens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­len­der­tag. Diese Zu­zah­lungs­pflicht gilt für den ge­sam­ten Zeitraum, in dem eine Haus­halts­hil­fe in Anspruch ge­nom­men wird.

Bei Hilfs­mit­teln müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent des Ab­ga­be­prei­ses leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Un­ter­gren­ze von 10 und 5 Euro pro Ver­ord­nung gelten.

Die Höhe der Zu­zah­lun­gen für Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men hängt von der Maß­nah­me und vom je­wei­li­gen Kos­ten­trä­ger ab.

Die Kosten für eine Schmerz­the­ra­pie in einer Schmerz­kli­nik übernimmt in der Regel jede ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se, da es sich um eine ver­trag­s­ärzt­li­che Leistung handelt. Al­ler­dings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­zah­lun­gen für Ver­ord­nun­gen) privat an­fal­len.

Die Kosten einer klas­si­schen Kör­pe­ra­ku­punk­tur werden von allen ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Len­den­wir­bel­säu­le oder bei Knie­ge­len­kar­thro­se, über­nom­men. Der Leistung wird vor­aus­ge­setzt, dass die Schmerzen seit min­des­tens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­setz­lich Ver­si­cher­te Anspruch auf bis zu zehn Aku­punk­tur­sit­zun­gen pro Krank­heits­fall in­ner­halb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine er­neu­te Be­hand­lung kann frü­hes­tens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten Aku­punk­tur­be­hand­lung er­fol­gen. Die Kran­ken­kas­se er­stat­tet die Kosten nur, wenn die Be­hand­lung von einem qua­li­fi­zier­ten Arzt durch­ge­führt wird. Aku­punk­tur bei einem Heil­prak­ti­ker wird nicht über­nom­men. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Blind­darm­ent­zün­dung – Was übernimmt die DFV?

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Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Blinddarmentzündung Häufige Fragen

  • Erste An­zei­chen einer Blind­darm­ent­zün­dung sind Schmerzen um den Bauch­na­bel herum oder in der Ma­gen­ge­gend. Nach we­ni­gen Stunden ver­la­gern sie sich in den rechten Un­ter­bauch und Be­trof­fe­ne leiden an Ap­pe­tit­lo­sig­keit, Übelkeit und Fieber. Die Bauch­de­cke ist stark an­ge­spannt und bereits leichte Be­rüh­run­gen ver­stär­ken die Be­schwer­den. Es kann zu­sätz­lich zu einer ein­ge­schränk­ten Darm­tä­tig­keit kommen. Jedoch lassen sich diese ty­pi­schen Sym­pto­me nicht immer er­ken­nen.

    Kinder leiden meist an deutlich stär­ke­ren Bauch­schmer­zen als Er­wach­se­ne. Mädchen und Frauen sollten im Zwei­fels­fall auch eine gy­nä­ko­lo­gi­sche Un­ter­su­chung er­hal­ten. Denn Ent­zün­dun­gen der Ei­er­stö­cke oder eine Ei­leiter­schwan­ger­schaft können ähn­li­che Bauch­schmer­zen ver­ur­sa­chen. – Bei Schwan­ge­ren kann sich der Schmerz eher im rechten Ober- und Mit­tel­bauch zeigen. Auch Rü­cken­schmer­zen sind möglich.

  • Ur­sa­che einer Blind­darm­ent­zün­dung ist meist die Ver­stop­fung des Eingangs zum Wurm­fort­s­atz durch Kot­stei­ne (ver­här­te­te Stuhl­res­te). Der Wurm­fort­s­atz kann zudem durch die Härte des Kots ab­kni­cken und somit den Durchgang zum Blinddarm ver­sper­ren. Sel­te­ner kommt es durch Pa­ra­si­ten, wie Wurm­be­fall des Darms, zu einem Verschluss. Das Ver­schlu­cken von Kirsch- oder Ap­fel­ker­nen ist äußerst selten Aus­lö­ser einer Blind­darm­rei­zung.

  • Einer Blind­darm­rei­zung oder -ent­zün­dung kann man in der Regel nicht vor­beu­gen. Es ist jedoch hilfreich, auf eine möglichst bal­last­stoff­rei­che Er­näh­rung mit viel Obst, Ge­mü­se und Voll­korn­pro­duk­ten zu achten. Menschen, die sich ent­spre­chend er­näh­ren, sind sel­te­ner von einem ent­zün­de­ten Blinddarm be­trof­fen.

  • Besteht der Verdacht auf eine Blind­darm­rei­zung oder einen ent­zün­de­ten Blinddarm, sollte man immer gleich zum Arzt gehen. Mög­li­che Kom­pli­ka­ti­o­nen, wie eine Bauch­fell­ent­zün­dung, können nämlich le­bens­be­droh­lich sein. Das Ri­si­ko dafür steigt bei einer Blind­darm­ent­zün­dung nach circa 48 Stunden stark an.

  • Ope­ra­ti­o­nen aufgrund von Blind­darm­ent­zün­dun­gen werden sehr häufig durch­ge­führt. Sie zählen in den meisten Kran­ken­häu­sern zu den Rou­ti­ne-Ein­grif­fen. Gängig sind zwei Me­tho­den: die klas­si­sche Ap­pen­dek­to­mie (of­fe­ne Ope­ra­ti­on) und die la­pa­ro­sko­pi­sche Ap­pen­dek­to­mie (ope­ra­ti­ve Bauch­spie­ge­lung oder Schlüs­sel­loch­me­tho­de). Für welche Art des Eingriffs sich der Chirurg ent­schei­det, hängt in der Regel vom Sta­di­um der Ent­zün­dung ab.

    Wie bei jeder Ope­ra­ti­on, kann es auch nach einer Blinddarm-OP zu Blu­tun­gen oder In­fek­ti­o­nen kommen. Das Ri­si­ko ist al­ler­dings gering. Zudem ist es möglich, dass sich im Anschluss an den Eingriff ein Bauch­höh­len-Abszess bildet. Dann ist eine wei­te­re OP nötig. Dies gilt ebenso für den sel­te­nen Fall von Ver­na­r­bun­gen im Bauchraum.

Tipps

Fazit

Eine Blind­dar­men­tzün­dung ist ein me­di­zi­ni­scher Not­fall, der un­be­han­delt schwe­re Kom­pli­ka­tio­nen ver­ur­sa­chen kann. Frü­he Dia­gno­se und schnel­le Be­hand­lung – meist durch Ope­ra­ti­on – sind ent­schei­dend. Ach­ten Sie auf Warn­sig­na­le wie star­ke Bauch­schmer­zen, Übel­keit und Fie­ber und su­chen Sie so­fort ärzt­li­che Hil­fe, um Ri­si­ken zu mi­ni­mie­ren.

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