Auslandskrankenversicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind
- 24h Reise-Notrufservice
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
- Krankenrücktransport
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Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt.
Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.
Leistungen | Single | Familie |
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single | Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | ||
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | ||
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | ||
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | ||
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | ||
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | ||
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | ||
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | |
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | |
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | |
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | |
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | |
Die Auslandskrankenversicherung erstattet bis zu 100 % der während einer Reise entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 % der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Aufenthaltsland, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming- In.
Im Ernstfall erhalten Sie mit der kostenfreien 24h-Hotline DFV-AuslandsreiseSchutz schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.
Der DFV- AuslandsreiseSchutz erstattet die Krankheitskosten für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise. Wenn Sie wissen, dass der Aufenthalt länger dauert, dann ist eine Auslandskrankenversicherung mit einer längeren Laufzeit oder einer unbegrenzten Laufzeit sinnvoll.
Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von Ihnen bezahlt. Wir erstatten Ihnen nach der Einreichung der Originalbelege die Kosten. In besonderen Fällen, z.B. bei einem Rücktransport (der sehr teuer werden kann) oder bei Krankenhausbehandlungen in bestimmten Ländern (in denen ohne Versicherungsschutz gar nicht behandelt wird), zahlt der DFV- AuslandsreiseSchutz auch direkt an den Leistungserbringer.
Denn mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise abgesichert. Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind. So können Sie einfach unbeschwert verreisen.
Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familienversicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland – und das ohne länderbezogene Einschränkungen.
Eine Pflicht zum Nachweis einer Auslandskrankenversicherung besteht als Einreisender in Thailand, China, Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador (inkl. der Galapagosinseln), Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für den Iran. In der Dominikanischen Republik sowie in Venezuela besteht zwar keine Pflicht, allerdings muss der Auslandskrankenschutz evtl. bei der Einreisekontrolle nachgewiesen werden. Für Work & Travel-Programme in Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA ist die Auslandskrankenversicherung ebenfalls Voraussetzung für den Visum-Antrag.
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Je nach Voraussetzungen ist man gesetzlich oder privat krankenversichert. Der Leistungsumfang für Heilbehandlungen in Deutschland ist im Ausland meist deutlich geringer.
Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport aus dem Ausland oft nicht abgesichert ist.
Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz geht es für Sie sorglos in den Urlaub. Sie genießen vollen Versicherungsschutz weltweit in allen Reiseländern, inklusive eines Krankenrücktransports nach Deutschland.
Natürlich schützen wir Sie nicht nur im Ausland. Mit unseren starken Versicherungsleistungen aus dem DFV-ZahnSchutz, DFV-KlinikSchutz und DFV-AmbulantSchutz profitieren Sie von weiteren hochwertigen Absicherungsmöglichkeiten im Inland.
Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Die Auslandskrankenversicherung kommt nur für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland auf.
Obwohl eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland keine gesetzliche Pflicht darstellt, gibt es einige Länder (z. B. China, Ägypten, Thailand), in denen eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise ist. Unabhängig, ob eine Auslandskrankenversicherung in Ihrem Reiseland Pflicht ist oder nicht, lohnt es sich immer, einen Auslandsreiseschutz zu besitzen. Unfälle oder Erkrankungen können jederzeit und an jedem Ort der Welt passieren. Falls Sie im Urlaub erkranken oder ein Unfall auf Reisen passiert, müssen Sie die teils sehr hohen Kosten ohne Auslandskrankenversicherung selbst tragen.
In einigen Ländern können Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zu einem Vertragsarzt gehen. Einige Behandlungen erfordern allerdings Zuzahlungen, für die Sie selbst aufkommen müssen. Außerhalb von Europa erlischt in der Regel der Versicherungsschutz über Ihre gesetzliche Krankenkasse, außer es besteht ein Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Tunesien, Israel). Es ist daher immer ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese kommt für entstehende Krankheitskosten im Ausland auf und schützt Sie vor hohen Arztrechnungen im Urlaub.
Der Versicherungsschutz beginnt auf Ihrer Hinreise ins Ausland nach dem Grenzübertritt und endet nach der Einreise in Deutschland. Sollten Sie also auf dem Weg in Ihren Urlaub medizinische Hilfe benötigen und Sie befinden sich schon im Ausland, dann sind Sie mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz bestens geschützt. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse versichert.
Versichern können sich Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Die Auslandskrankenversicherung (Single) können Sie entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien schützt die versicherte Person und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau bzw. den Lebenspartner samt Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslands- oder Urlaubsreise alleine antreten.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder erlischt mit Beendigung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.
Sie sind mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz als Single auf jeder Reise ab 20 Euro jährlich versichert und die gesamte Familie ist bereits ab 40 Euro pro Jahr überall auf der Welt bestens geschützt.
Bei unserer Auslandskrankenversicherung entstehen keine Selbstbeteiligungskosten für Sie. Wir bieten vollumfänglichen Schutz und erstatten 100 % der Krankheitskosten, die während Ihrer Reise im Ausland entstehen und medizinisch notwendig sind.
Beachten Sie, dass Sie die Auslandskrankenversicherung vor Ihrer Abreise aus Deutschland abschließen müssen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie den Vertrag nach Grenzübertritt abschließen.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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