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© YavdatZahnprothese: Kosten, Festzuschuss & Eigenanteil
Das Wichtigste in Kürze
- Festzuschuss nach Befund: Die Krankenkasse zahlt einen festen Betrag für den Befund. Die gewählte Prothese ändert ihn nicht.
- Eigenanteil: Die Differenz zwischen Rechnung und Festzuschuss trägt die versicherte Person. Der voraussichtliche Betrag steht im Heil- und Kostenplan.
- Bonusheft und Härtefall: Ein geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss. Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig.
- Absenkung ab 2027: Zum 01.01.2027 sinken die Festzuschüsse um zeh Prozentpunkte. Vor diesem Datum bewilligte Zuschüsse behalten die höheren Sätze von 2026.
Was kostet eine Zahnprothese?
Die Kosten für eine Zahnprothese setzen sich aus drei Posten zusammen: dem zahnärztlichen Honorar, dem Material und der zahntechnischen Laborarbeit. Material und Labor machen dabei den größten Anteil aus, etwa 60 % bis 70 % der Rechnung. Da sich die Laborpreise von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, kann Ihre Zahnarztpraxis Angebote mehrerer Labore einholen, um die Kosten zu senken.
Für jeden Befund – also jeden Zustand Ihres Gebisses – legt die Festzuschuss-Richtlinie eine sogenannte Regelversorgung fest. Das ist die Standardtherapie, mit der die gesetzliche Krankenkasse rechnet. Von den Kosten dieser Regelversorgung übernimmt Ihre Krankenkasse einen festen Anteil, den Festzuschuss: mindestens 60 %, mit lückenlos geführtem Bonusheft bis zu 75 %.
Für die vier gängigen Prothesenarten liegen die Kosten der Regelversorgung derzeit bei:
- Vollprothese, Unterkiefer: 1.029,54 Euro
- Vollprothese, Oberkiefer: 960,74 Euro
- Teilprothese, je Kiefer: 952,15 Euro
- Interimsprothese: 809,73 Euro
Kostet Ihre Behandlung mehr als diese Regelversorgung, liegt das meist an einem höheren Laborpreis oder an Zusatzleistungen, die über den Standard hinausgehen.
Zahnersatz bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung, obwohl ältere Menschen heute mehr eigene Zähne behalten. Eine Zahnprothese ist herausnehmbarer Zahnersatz. Für den Preis wiegt die Ausführung schwerer als die Zahl der ersetzten Zähne. Fünf Ausführungen sind üblich, für einen Befund kommt jeweils eine davon infrage:
- Teilprothese: Sie ersetzt einzelne Zähne und hält über Klammern an den Restzähnen.
- Teleskopprothese: Sie sitzt auf überkronten Restzähnen. Die Krankenkasse bezuschusst jeden Ankerzahn getrennt.
- Vollprothese: Sie ersetzt alle Zähne eines Kiefers und liegt auf der Schleimhaut auf.
- Interimsprothese: Sie überbrückt die Zeit, bis der Kiefer die endgültige Versorgung trägt.
- Implantatgetragene Prothese: Sie wird auf künstlichen Zahnwurzeln befestigt. Auch hier richtet sich der Festzuschuss nach dem Befund, nicht nach der gewählten Technik.
Was zu den Zusatzleistungen zählt
Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, ist eine freiwillige Zusatzleistung, zum Beispiel Verblendungen an den hinteren Backenzähnen, hochwertigere Materialien als Nichtedelmetall oder eine implantatgetragene statt einer schleimhautgetragenen Prothese. Solche Leistungen erhöhen zwar die Rechnung, nicht aber den Festzuschuss. Die Mehrkosten tragen Sie deshalb allein.
Den verbindlichen Betrag nennt erst Ihr Heil- und Kostenplan. Ihre Zahnarztpraxis stellt ihn vor der Behandlung aus und reicht ihn bei der Krankenkasse ein. Er weist die Regelversorgung, den Festzuschuss und den voraussichtlichen Eigenanteil aus.
Wie viel zahlt die Krankenkasse zur Zahnprothese?
Die Krankenkasse zahlt zur Zahnprothese einen Festzuschuss nach dem Befund. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Der Zuschuss beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung für diesen Befund. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt er auf 70 % oder 75 %.
Die Höhe des Festzuschusses hängt allein vom Befund ab, nicht von der gewählten Prothese. Kommen Zusatzleistungen zur Regelversorgung hinzu, spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Entscheiden Sie sich stattdessen für eine ganz andere Zahnersatzart, heißt das andersartige Versorgung. In beiden Fällen steigt zwar Ihre Rechnung, der Festzuschuss selbst bleibt aber gleich. Die Befundgruppen für Zahnersatz sind bundesweit einheitlich festgelegt.
Die Befundgruppen unterscheiden nach Kiefer und Restzahnbestand. Für den zahnlosen Unterkiefer liegt der Zuschuss höher als für den zahnlosen Oberkiefer, weil es dort aufwendiger ist, der Prothese Halt und Funktion zu geben. Auch ein Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen bildet eine eigene Gruppe. Deshalb führt dieselbe Prothesenart im Ober- und im Unterkiefer zu unterschiedlichen Beträgen.
Die folgenden Beträge stammen aus der Festzuschuss-Richtlinie und gelten vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Der Gemeinsame Bundesausschuss passt sie jährlich an. Die Befundnummer der ersten Spalte finden Sie auch in Ihrem Heil- und Kostenplan wieder.
| Befund | ohne Bonus | Bonus 5 J. | Bonus 10 J. | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| 4.2 zahnloser Oberkiefer | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € | 960,74 € |
| 4.4 zahnloser Unterkiefer | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € | 1.029,54 € |
| 4.1 Restzahnbestand bis 3 Zähne, Oberkiefer | 596,88 € | 696,36 € | 746,10 € | 994,80 € |
| 4.3 Restzahnbestand bis 3 Zähne, Unterkiefer | 616,79 € | 719,59 € | 770,99 € | 1.027,99 € |
| 3.1 Teilprothese, Lückensituation II, je Kiefer | 571,29 € | 666,51 € | 714,11 € | 952,15 € |
| 3.2 Teleskopkrone, je Ankerzahn, zweimal je Kiefer | 400,75 € | 467,54 € | 500,93 € | 667,91 € |
| 4.5 Metallbasis, Zuschlag je Kiefer | 133,24 € | 155,45 € | 166,55 € | 222,07 € |
| 5.4 Interimsprothese, zahnloser Kiefer | 485,84 € | 566,81 € | 607,30 € | 809,73 € |
| 6.7 Unterfütterung Totalprothese, je Kiefer | 130,15 € | 151,84 € | 162,69 € | 216,92 € |
| 6.6 Unterfütterung Teilprothese, je Prothese | 108,08 € | 126,09 € | 135,10 € | 180,13 € |
| 6.1 Reparatur ohne Abformung, je Prothese | 58,04 € | 67,71 € | 72,55 € | 96,73 € |
Festzuschüsse lassen sich für denselben Kiefer addieren. Eine Teilprothese mit zwei Teleskopkronen löst drei Festzuschüsse für denselben Kiefer aus. Einer entfällt auf die Lücke, je einer auf die beiden Ankerzähne.
Was bleibt als Eigenanteil?
Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich des Festzuschusses. Die Rechnung richtet sich dabei nach der gewählten Versorgung, der Festzuschuss dagegen nach dem Befund. Die Prozentsätze des Zuschusses beziehen sich auf die Regelversorgung, nicht auf Ihre Rechnung. Ihr Heil- und Kostenplan weist beide Größen vor der Behandlung aus.
Vollprothese im Unterkiefer
Renate, 71 Jahre alt
- Befund: zahnloser Unterkiefer, Regelversorgung ist eine Vollprothese
- Bonusheft: seit sechs Jahren lückenlos, damit gilt die Stufe über 5 Jahre
- Versorgung: Regelversorgung ohne Zusatzleistungen
- Zahnzusatzversicherung: Tarifstufe mit 50 % Erstattung, angenommen
- Grund für die Entscheidung: Renate verzichtet auf eine höherwertige Verblendung, weil sie die Prothese im Unterkiefer beim Sprechen nicht sieht
Belegt sind die Kosten der Regelversorgung und die Festzuschussbeträge zum Befund 4.4. Angenommen sind Renates Bonusstufe, ihre Tarifstufe und der Verzicht auf Zusatzleistungen. Laborpreise fallen regional unterschiedlich aus, die Rechnung liegt im Einzelfall darüber oder darunter. Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung.
| Rechenschritt | Erstattung 50 % | Erstattung 100 % |
|---|---|---|
| Regelversorgung, Befund 4.4 zahnloser Unterkiefer | 1.029,54 € | 1.029,54 € |
| Festzuschuss der Krankenkasse, Bonusheft über 5 Jahre | 720,68 € | 720,68 € |
| Eigenanteil vor Erstattung | 308,86 € | 308,86 € |
| Erstattung der Zahnzusatzversicherung | 154,43 € | 308,86 € |
| Eigenanteil nach Erstattung | 154,43 € | 0,00 € |
Die Tabelle rechnet in beiden Spalten mit demselben Befund und derselben Versorgung. Bis zum Eigenanteil sind die Beträge identisch, erst der vereinbarte Erstattungssatz trennt die beiden Spalten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif. Die Deutsche Familienversicherung bietet Erstattungssätze von 10 % bis 100 % der Aufwendungen an, die nach dem Festzuschuss übrig bleiben. Eine Erstattung von 100 % setzt den höchsten Tarif voraus und einen Vertragsabschluss vor dem Zahnverlust. Der Festzuschuss selbst ändert sich dadurch nicht.
Zwei Kiefer bedeuten zwei Befunde und damit zwei Festzuschüsse. Der Eigenanteil wird je Kiefer gerechnet und anschließend addiert. Wenn Renate auch im Oberkiefer eine Vollprothese braucht, kommen 288,22 Euro hinzu. Ihr Eigenanteil für beide Kiefer liegt dann bei 597,08 Euro. Ohne Bonusheft läge derselbe Fall bei 796,12 Euro.
Zusatzleistungen wirken nur auf eine der beiden Größen. Die Rechnung steigt, der Festzuschuss bleibt auf dem Betrag des Befunds. Weil der Eigenanteil die Differenz aus beiden ist, wächst er um den vollen Mehrbetrag. Eine Prothese auf Implantaten statt auf der Schleimhaut ist ein solcher Fall.
Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt von der Bonusstufe ab. Die folgenden Beträge gelten für den zahnlosen Unterkiefer mit einer Regelversorgung von 1.029,54 Euro. Genau eine der vier Stufen trifft auf Sie zu.
- Ohne Bonusheft: Die Kasse zahlt 617,72 Euro. Als Eigenanteil bleiben 411,82 Euro.
- Bonusheft über 5 Jahre: Die Kasse zahlt 720,68 Euro. Als Eigenanteil bleiben 308,86 Euro.
- Bonusheft über 10 Jahre: Die Kasse zahlt 772,16 Euro. Als Eigenanteil bleiben 257,38 Euro.
- Härtefall: Die Kasse zahlt 1.029,54 Euro. Ein Eigenanteil entsteht nicht.
Zwischen Härtefall und fehlendem Bonusheft liegen 411,82 Euro.
Eine fünfte Gruppe bilden Versicherte, die sich für Implantate entscheiden. Für diese Gruppe liegt der Eigenanteil über allen vier Bonusstufen. Der Grund: Der Festzuschuss bleibt beim gewohnten Betrag für eine Vollprothese, die Gesamtkosten steigen aber durch Implantate, deren Einsatz und die Verbindungselemente deutlich. Für eine Unterkieferprothese auf zwei Implantaten liegen die Gesamtkosten üblicherweise zwischen 3.500 und 8.000 Euro, der Eigenanteil entsprechend bei etwa 2.500 bis 7.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Zahl der Implantate, dem gewählten System und einem eventuell nötigen Knochenaufbau ab.
Was ändert sich am Eigenanteil ab 2027?
Ab dem 01.01.2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10.07.2026. Der Zuschuss ohne Bonusheft fällt von 60 % auf 50 % der Kosten der Regelversorgung. Die Bonusstufen sinken um denselben Wert. Für Sie bedeutet das: Ihr Eigenanteil steigt entsprechend.
| Bonusstufe | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 50 % |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 60 % |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 65 % |
| Härtefall | 100 % | 100 % |
Der Härtefall bleibt bei 100 % der Kosten der Regelversorgung. Für Festzuschüsse, die Ihre Krankenkasse vor dem 01.01.2027 bewilligt hat, gilt weiterhin die Rechtslage von 2026. Entscheidend ist damit das Datum der Bewilligung, nicht das Datum der Behandlung.
Wie lässt sich der Eigenanteil senken?
Drei Hebel senken den Eigenanteil. Alle drei greifen vor dem Behandlungsbeginn.
- Bonusheft: erhöht den Festzuschuss auf 70 %, wenn Sie die Vorsorge über 5 Jahre lückenlos nachweisen. Nach 10 Jahren sind es 75 %. Die Einträge dafür macht die Zahnarztpraxis bei jedem Kontrolltermin.
- Härtefallregelung: hebt den Festzuschuss auf 100 % der Regelversorgung an. Anspruch darauf haben Sie nach § 55 Absatz 2 SGB V bei geringem Bruttoeinkommen. Für Alleinstehende liegt die Grenze 2026 bei 1.582 Euro im Monat. Mit einem Angehörigen im Haushalt sind es 2.175,25 Euro. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
- Regelversorgung: ist die Standardtherapie für den Befund. Bleiben Sie bei dieser Versorgung, zahlen Sie keine Mehrkosten für Zusatzleistungen und Ihr Eigenanteil bleibt damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Betrag.
Bei allen drei Hebeln entscheidet der Zeitpunkt. Ihre Krankenkasse setzt den Festzuschuss erst nach Prüfung des Heil- und Kostenplans fest. Beginnt die Behandlung schon vorher, können Sie sich den Zuschuss für Ihre Versorgung nicht mehr sichern. Eine Ausnahme bilden akute Reparaturen.
Heil-und Kostenplan: Die Zahnarztpraxis reicht den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft ihn und setzt den Festzuschuss fest. Diese Zusage gilt 6 Monate. Beginnt die Behandlung später, brauchen Sie einen neuen Plan.
Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer · Initiative proDente, Pressemitteilung vom 13.08.2026Die Kürzung zeigt deutlich: Regelmäßige Vorsorge schützt nicht nur die Zähne, sondern auch den Geldbeutel. Prävention ist die beste Antwort auf steigende Eigenanteile.
Welche Kosten entstehen nach dem Einsetzen?
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung setzt am Eigenanteil an, der nach dem Festzuschuss bleibt. Der Schutz greift für Zähne, die bei Vertragsschluss vorhanden sind. Für Zähne, die zu diesem Zeitpunkt bereits fehlen, besteht kein Schutz. Über den Nutzen entscheidet deshalb der Zeitpunkt des Abschlusses, nicht die Höhe des späteren Eigenanteils. Wer heute noch alle Zähne hat, sichert damit künftigen Zahnersatz ab.
© izusekHäufige Fragen zur Zahnprothese
Zahlt die Krankenkasse eine implantatgetragene Prothese?
Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss für den Befund, nicht für das Implantat. Für Implantate selbst sind keine Festzuschüsse vorgesehen. Der Zuschuss bleibt also gleich hoch, egal ob die Prothese auf Implantaten oder auf Restzähnen sitzt. Die Kosten der Implantate kommen deshalb vollständig zu Ihrem Eigenanteil hinzu.
Ich habe eine Lücke im Bonusheft. Ist der höhere Zuschuss verloren?
Das kommt darauf an, welchen Bonus Sie anstreben. Beim 75-Prozent-Bonus nach 10 Jahren kann ein einmaliges Versäumnis ausnahmsweise folgenlos bleiben, wenn Sie Ihrer Krankenkasse einen triftigen Grund dafür nennen können, etwa Krankheit oder einen längeren Auslandsaufenthalt. Beim 70-Prozent-Bonus nach 5 Jahren gilt diese Ausnahme dagegen nicht: Hier führt eine Lücke dazu, dass der Bonusanspruch für diesen Zeitraum entfällt. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihr Fall als Ausnahme anerkannt wird.
Wer bezahlt die Unterfütterung nach ein paar Jahren?
Die Kosten teilen sich Krankenkasse und versicherte Person. Die Kasse zahlt einen eigenen Festzuschuss, bei einer Totalprothese 130,15 Euro ohne Bonusheft. Den Rest der Rechnung tragen Sie selbst. Auch hier erhöht ein geführtes Bonusheft den Zuschuss.
Meine Prothese ist zerbrochen. Zahlt der Zahnarzt oder die Kasse?
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Einsetzen greift die Gewährleistung der Zahnarztpraxis. Sie repariert oder erneuert die Prothese in dieser Zeit kostenfrei, sofern die Nachbesserung in ihrer Verantwortung liegt. Nach Ablauf der 2 Jahre zahlt Ihre Krankenkasse wieder einen eigenen Festzuschuss für die Reparatur.
Was ändert sich 2027 an meinem Eigenanteil?
Ab dem 01.01.2027 sinken die Festzuschüsse, Ihr Eigenanteil steigt entsprechend. Die neuen Sätze liegen bei 50 %, 60 % und 65 % der Kosten der Regelversorgung. Der Härtefall bleibt bei 100 %. Wurde Ihr Festzuschuss bereits vor dem 01.01.2027 bewilligt, gelten für Sie weiterhin die alten, höheren Sätze.
Dieser Ratgeber bezieht sich auf folgende Quellen:
- Apotheken Umschau (2017). Zahnprothese reinigen und pflegen. Wort & Bild Verlag. (Veröffentlicht: 26.07.2017, Abgerufen am: [prüfen: Abrufdatum ergänzen]).
- Bundesministerium für Gesundheit (2026). GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. BGBl. I Nr. 228. (Verkündet: 29.07.2026, Abgerufen am: 19.08.2026).
- Gemeinsamer Bundesausschuss (2026). Festzuschuss-Richtlinie. (Beschluss vom 05.12.2025, in Kraft am 01.01.2026, Abgerufen am: 21.08.2026).
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (2026). Bonusheft. (Abgerufen am: 19.08.2026).
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (2026). Festzuschuss und Eigenanteil. (Stand: 01.01.2026, Abgerufen am: 21.08.2026).
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (2026). Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung. (Stand: 09.02.2026, Abgerufen am: 19.08.2026).
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 55: Leistungsanspruch. Bundesministerium der Justiz. (Stand: geltende Fassung, Abgerufen am: 21.08.2026).
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 136a: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen. Bundesministerium der Justiz. (Stand: geltende Fassung, Abgerufen am: 19.08.2026).
- Verbraucherzentrale Bundesverband (2026). Härtefallregelung beim Zahnersatz: Wer hat Anspruch?. (Stand: 27.01.2026, Abgerufen am: 21.08.2026).
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