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Unfallrente: Anspruch & Steuer einfach erklärt 2026

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Unfälle passieren schnell – und können nicht nur körperlich, sondern auch finanziell spürbare Folgen haben. Viele wissen jedoch nicht, wann und wie eine Unfallrente greift, welche Leistungen ihnen zustehen und worauf sie achten müssen, wenn ein Unfall das Leben dauerhaft verändert. Hier erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Unfallrente entsteht, wie die Auszahlung funktioniert und was steuerlich wichtig ist, damit Sie Ihre finanzielle Absicherung im Ernstfall klar einschätzen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Unfallrente kann helfen, dauerhafte finanzielle Folgen auszugleichen, wenn ein Unfall die Lebens- oder Erwerbssituation langfristig beeinträchtigt.
  • Voraussetzungen für eine Rente sind medizinisch festgestellte dauerhafte Einschränkungen und Erfüllung rechtlicher/vertraglicher Kriterien.
  • Es wird zwischen Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallrenten unterschieden, mit jeweils unterschiedlichen Ansprüchen und Berechnungen.
  • Die Rente wird in der Regel monatlich gezahlt, Höhe und Bedingungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den gesetzlichen Regelungen.
  • Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Unfallrente ab und sollte bei der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden.

Wann besteht Anspruch auf eine Unfallrente?

Ein schwerer Unfall kann das Leben von heute auf morgen verändern – gesundheitlich, beruflich und finanziell. Eine Unfallrente soll in solchen Fällen den dauerhaften Einkommensverlust zumindest teilweise ausgleichen. Doch wann genau besteht eigentlich Anspruch auf eine Unfallrente?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Träger sind in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.

Ein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente besteht, wenn:

  • ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt,
  • die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE),
  • die gesundheitlichen Folgen über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus bestehen.

Erst nach Abschluss der Heilbehandlung wird geprüft, ob eine dauerhafte Einschränkung vorliegt. Wird eine MdE von mindestens 20 Prozent festgestellt, kann eine Rente gezahlt werden.

Fallbeispiel 1: Wegeunfall

Herr M. rutscht auf dem direkten Weg zur Arbeit bei Glatteis aus und zieht sich eine komplizierte Knieverletzung zu. Trotz Operation bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung. Die Berufsgenossenschaft stellt eine MdE von 30 Prozent fest.

Da es sich um einen Wegeunfall handelt und die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 20 Prozent liegt, hat Herr M. Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente.

Wichtig: Der Unfall muss sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignet haben. Private Umwege können den Versicherungsschutz entfallen lassen.

Fallbeispiel 2: Berufskrankheit

Frau S. arbeitet seit vielen Jahren in einer Werkstatt und war regelmäßig Lösungsmitteldämpfen ausgesetzt. Nach medizinischer Prüfung wird eine chronische Atemwegserkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft um 25 Prozent gemindert.

Da eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt und die MdE über 20 Prozent beträgt, besteht auch hier Anspruch auf eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Anspruch auf eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung greift in der Regel bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf – also rund um die Uhr und weltweit, je nach Tarif.

Ein Anspruch auf eine private Unfallrente besteht meist dann, wenn:

  • ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt,
  • eine dauerhafte Invalidität festgestellt wird,
  • der vereinbarte Invaliditätsgrad (z. B. 50 Prozent) erreicht oder überschritten wird.

Ob und ab welchem Grad eine monatliche Rente gezahlt wird, hängt vom individuell gewählten Tarif ab. Viele Tarife sehen eine Unfallrente erst ab einem höheren Invaliditätsgrad vor.

Fallbeispiel 3: Freizeitunfall

Herr K. stürzt beim Mountainbiken schwer und erleidet eine dauerhafte Schädigung der Wirbelsäule. Die Invalidität wird mit 60 Prozent bewertet. In seiner privaten Unfallversicherung ist eine Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität vereinbart.

Da der vertraglich festgelegte Schwellenwert überschritten wurde, erhält Herr K. eine monatliche Unfallrente aus seiner privaten Versicherung.

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Zur Unfallversicherung

Gesetzliche vs. private Unfallrente: Unterschiede beim Anspruch

Ob eine Unfallrente gezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, wo und in welchem Zusammenhang sich der Unfall ereignet hat. Genau hier liegt der zentrale Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung: im sogenannten Ursachenkreis.

Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bestimmte Lebensbereiche abdeckt, schützt die private Unfallversicherung – je nach Tarif – deutlich umfassender.

Gesetzliche Unfallrente: Nur im beruflichen Zusammenhang

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei:

  • Arbeitsunfällen
  • Wegeunfällen (direkter Weg zur oder von der Arbeit)
  • anerkannten Berufskrankheiten

Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt sind nicht abgesichert.

Beispiel:

Ein Sturz auf der Baustelle kann zu einem Rentenanspruch führen.

Ein Sturz beim Heimwerken am Wochenende dagegen nicht.

Private Unfallrente: Schutz rund um die Uhr

Die private Unfallversicherung greift unabhängig vom Ort des Geschehens – entscheidend ist allein, dass ein versicherter Unfall vorliegt und der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht wird.

Versichert sind typischerweise Unfälle:

  • im Haushalt
  • beim Sport
  • auf Reisen
  • im Straßenverkehr
  • im Beruf (ergänzend)

Beispiel:

Ein schwerer Fahrradunfall in der Freizeit kann eine private Unfallrente auslösen – auch wenn kein beruflicher Zusammenhang besteht.

Zentrale Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit und Invaliditätsgrad

Ob eine Unfallrente gezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie stark und wie dauerhaft die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind. Dabei spielen zwei Begriffe eine wichtige Rolle: die Erwerbsfähigkeit und der Invaliditätsgrad.

In der privaten Unfallversicherung ist vor allem der Invaliditätsgrad entscheidend

Erwerbsfähigkeit: Bedeutung vor allem im gesetzlichen System

Die Erwerbsfähigkeit beschreibt, in welchem Umfang eine Person noch arbeiten kann.

In der gesetzlichen Unfallversicherung wird geprüft, wie stark die Erwerbsfähigkeit gemindert ist (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE). Ab einer bestimmten prozentualen Schwelle kann dort eine Unfallrente gezahlt werden.

In der privaten Unfallversicherung steht dagegen nicht die konkrete berufliche Tätigkeit im Mittelpunkt, sondern die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung an sich.

Das bedeutet: Auch wer seinen Beruf weiterhin ausüben kann, kann unter Umständen Anspruch auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung haben – sofern eine entsprechende Invalidität vorliegt.

Invaliditätsgrad: Maßgeblich für die private Unfallrente

Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Er wird ärztlich festgestellt und meist anhand einer sogenannten Gliedertaxe oder einer individuellen Bewertung ermittelt.

Beispiele:

  • Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit eines Arms: hoher Invaliditätsgrad
  • Dauerhafte Einschränkung eines Knies: entsprechend geringerer Invaliditätsgrad
  • Mehrere Beeinträchtigungen können zusammengerechnet werden

Entscheidend ist: Die private Unfallrente wird in der Regel erst ab einem vertraglich vereinbarten Mindest-Invaliditätsgrad gezahlt, häufig etwa ab 50 Prozent.

Wie erfolgt die Auszahlung einer Unfallrente?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich die entscheidende Frage: Ab wann und in welcher Höhe wird die Unfallrente ausgezahlt?

Damit Sie nachvollziehen können, wie die Zahlungen konkret ablaufen, sind drei Punkte wesentlich: Zeitpunkt der Feststellung, Beginn der Rentenzahlung und vereinbarte Rentenhöhe.

1. Wann beginnt die Zahlung?

Die Unfallrente wird nicht sofort nach dem Unfall ausgezahlt. Zunächst muss festgestellt werden, dass

  • eine dauerhafte Invalidität vorliegt,
  • der vertraglich vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht ist,
  • alle Fristen eingehalten wurden.

In vielen Tarifen erfolgt die ärztliche Feststellung innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach dem Unfall. Erst danach wird verbindlich geprüft, ob Anspruch auf die monatliche Rente besteht.

Je nach Vertrag kann die Zahlung

  • rückwirkend ab einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. ab Beginn der Invalidität)
  • oder ab Anerkennung durch den Versicherer

beginnen.

2. In welcher Höhe wird gezahlt?

Die Höhe der Unfallrente ist vertraglich fest vereinbart. Sie wird meist als monatlicher Betrag definiert, beispielsweise:

  • 500 Euro pro Monat
  • 1.000 Euro pro Monat
  • 1.500 Euro pro Monat

Die vereinbarte Rentenhöhe bleibt konstant – unabhängig vom vorherigen Einkommen. Manche Tarife enthalten Dynamiken oder Leistungsanpassungen, die eine spätere Erhöhung ermöglichen.

Wichtig: Die Rentenzahlung setzt in der Regel voraus, dass ein bestimmter Invaliditätsgrad (z. B. 50 Prozent) erreicht wird.

3. Wie lange wird gezahlt?

Die Unfallrente wird üblicherweise

  • monatlich
  • bis zum vereinbarten Endalter (z. B. 67. Lebensjahr)
  • oder lebenslang, je nach Tarif

ausgezahlt.

Wie wird die Unfallrente berechnet und wie hoch fällt sie aus?

Wie hoch eine Unfallrente ausfällt, hängt stark davon ab, welche Form der Absicherung greift. Die Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung.

Damit Sie die Höhe besser einschätzen können, werden im Folgenden die zentralen Einflussgrößen und typische Rechenwege dargestellt.

1. Gesetzliche Unfallrente: Berechnung nach Einkommen und Erwerbsminderung

In der gesetzlichen Unfallversicherung orientiert sich die Rentenhöhe vor allem am Jahresarbeitsverdienst (JAV) und am Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Zentrale Einflussgrößen

  • Jahresarbeitsverdienst (Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate)
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (in Prozent)
  • Gesetzliche Berechnungsformel

Die Grundformel lautet vereinfacht:

2/3 des Jahresarbeitsverdienstes × MdE

Die Rente wird anschließend als monatlicher Betrag ausgezahlt.

Beispielrechnung: Gesetzliche Unfallrente

  • Jahresarbeitsverdienst: 45.000 Euro
  • 2/3 davon: 30.000 Euro
  • Festgestellte MdE: 40 Prozent

Rechnung:

30.000 Euro × 40 % = 12.000 Euro jährlich

Monatliche Unfallrente:

12.000 Euro ÷ 12 = 1.000 Euro pro Monat

Je höher Einkommen und MdE, desto höher die gesetzliche Unfallrente.

2. Private Unfallrente: Höhe vertraglich festgelegt

Bei der privaten Unfallversicherung funktioniert die Berechnung grundlegend anders. Hier spielt das Einkommen keine direkte Rolle.

Entscheidend sind:

  • Vereinbarte monatliche Rentenhöhe
  • Vereinbarter Mindest-Invaliditätsgrad (z. B. 50 Prozent)
  • Tatsächlich festgestellter Invaliditätsgrad

Die monatliche Unfallrente wird bereits beim Vertragsabschluss festgelegt, beispielsweise 1.000 Euro pro Monat.

Beispielrechnung: Private Unfallrente

Angenommen, vereinbart wurden:

  • Unfallrente: 1.000 Euro monatlich
  • Rentenbeginn ab 50 Prozent Invalidität

Nach einem Unfall wird eine Invalidität von 60 Prozent festgestellt.

Da der Schwellenwert überschritten wurde, wird die volle vereinbarte Rente gezahlt:

→ 1.000 Euro monatlich

Die Höhe bleibt konstant – unabhängig vom früheren Einkommen.

Faktoren: Jahresarbeitsverdienst, Invaliditätsgrad, Erwerbsminderung

Gesetzliche Unfallrente

  • Grundlage ist der Jahresarbeitsverdienst
  • Berechnung erfolgt über 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes
  • Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bestimmt die konkrete Rentenhöhe
  • Höhe der Rente hängt direkt vom Einkommen und vom Grad der Erwerbsminderung ab

Private Unfallrente

  • Einkommen spielt für die Berechnung keine Rolle
  • Maßgeblich ist der festgestellte Invaliditätsgrad
  • Die monatliche Rentenhöhe wird beim Vertragsabschluss vereinbart
  • Anspruch entsteht erst ab dem vereinbarten Mindest-Invaliditätsgrad
  • Die Rentenhöhe ist planbar und unabhängig vom früheren Verdienst

Unfallrente und Steuer: Was ist zu beachten?

Wer eine Unfallrente erhält, fragt sich häufig: Muss diese Leistung versteuert werden? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Unfallrente handelt.

Gesetzliche Unfallrente: steuerfrei, aber mit Wirkung auf den Steuersatz

Die gesetzliche Unfallrente – etwa von einer Berufsgenossenschaft – ist grundsätzlich einkommensteuerfrei.

Allerdings unterliegt sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:

  • Die Rente selbst wird nicht besteuert.
  • Sie wird jedoch bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt.
  • Dadurch kann sich der Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Praktisch heißt das: Wer neben der gesetzlichen Unfallrente noch Arbeitslohn oder andere Einkünfte erzielt, kann insgesamt mehr Steuern zahlen – obwohl die Unfallrente selbst steuerfrei bleibt.

Private Unfallrente: in der Regel steuerfrei

Eine private Unfallrente ist grundsätzlich vollständig steuerfrei.

Das bedeutet:

  • Sie zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
  • Sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Sie wirkt sich normalerweise nicht auf den persönlichen Steuersatz aus.

Das gilt sowohl für eine monatliche Unfallrente als auch für eine einmalige Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung.

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Praktische Tipps für Betroffene

Steuerbescheid sorgfältig prüfen

Wenn Sie eine gesetzliche Unfallrente erhalten, sollten Sie kontrollieren:

  • Wurde die Leistung korrekt als steuerfreie Einnahme erfasst?
  • Wurde der Progressionsvorbehalt nachvollziehbar berücksichtigt?
  • Hat sich Ihr Steuersatz im Vergleich zu Vorjahren deutlich verändert?

Bei einer privaten Unfallrente ist in der Regel keine steuerliche Erfassung erforderlich. Dennoch lohnt sich ein Blick in den Steuerbescheid, um sicherzugehen, dass die Leistung nicht versehentlich berücksichtigt wurde.

Wichtige Unterlagen bereithalten

Für Rückfragen vom Finanzamt oder zur Weitergabe an einen Steuerberater sollten Sie folgende Dokumente aufbewahren:

  • Renten- oder Leistungsbescheid
  • Nachweis über Beginn und Höhe der Zahlungen
  • Versicherungsvertrag bei privater Unfallrente
  • Schriftverkehr mit dem Versicherer

Individuelle Besonderheiten beachten

Wer neben der Unfallrente weitere Leistungen erhält – etwa eine Erwerbsminderungsrente oder andere Sozialleistungen – sollte die steuerliche Situation im Einzelfall prüfen lassen. Gerade beim Zusammenspiel mehrerer Einkommensarten kann es zu Besonderheiten kommen.

FAQs zum Thema Unfallrente

  • Das hängt vom individuell vereinbarten Tarif ab. In vielen Fällen beginnt die Zahlung einer privaten Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Maßgeblich ist die ärztlich festgestellte dauerhafte Beeinträchtigung. Wird der vertraglich vereinbarte Schwellenwert erreicht oder überschritten, wird die zuvor festgelegte monatliche Rente ausgezahlt – unabhängig vom früheren Einkommen.

  • Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (direkter Weg zur oder von der Arbeit) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Unfälle im privaten Umfeld – etwa beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub – sind nicht abgedeckt. Hier greift nur eine private Unfallversicherung, sofern vorhanden.

  • Die gesetzliche Unfallrente wird in der Regel so lange gezahlt, wie die Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Bei der privaten Unfallrente richtet sich die Dauer nach dem Vertrag. Üblich sind Zahlungen bis zu einem bestimmten Endalter (z. B. 65 Jahre) oder – je nach Tarif – lebenslang. Die genauen Bedingungen sind im Versicherungsvertrag geregelt.

  • Die gesetzliche Unfallrente ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der persönliche Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Eine private Unfallrente ist in der Regel vollständig steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz normalerweise nicht. Bei mehreren Einkommensarten empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Prüfung.

Tipps

Fazit

Eine Unfallrente bietet finanzielle Sicherheit, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Entscheidend für den Anspruch sind vor allem:

  • eine dauerhaft festgestellte Invalidität
  • das Erreichen des vereinbarten Invaliditätsgrades
  • die Einhaltung aller Fristen

Bei der privaten Unfallrente ist die Höhe der monatlichen Zahlung vertraglich festgelegt und damit gut planbar. Steuerlich bleibt sie in der Regel vollständig steuerfrei.

Wer unsicher ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht oder wie die eigene Situation steuerlich zu bewerten ist, sollte sich bei neutralen Beratungsstellen oder zuständigen Sozialversicherungsträgern informieren.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir KI im Unternehmen einsetzen, finden Sie in unseren KI-Prinzipien.

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