Ausgezeichnete private Unfallversicherung
DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde mit "GUT" (1,8) bewertet – damit gehört er zu den besten privaten Unfallversicherungen.
© SeventyFourEin schwerer Unfall kann das Leben von heute auf morgen verändern – gesundheitlich, beruflich und finanziell. Eine Unfallrente soll in solchen Fällen den dauerhaften Einkommensverlust zumindest teilweise ausgleichen. Doch wann genau besteht eigentlich Anspruch auf eine Unfallrente?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Träger sind in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.
Ein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente besteht, wenn:
Erst nach Abschluss der Heilbehandlung wird geprüft, ob eine dauerhafte Einschränkung vorliegt. Wird eine MdE von mindestens 20 Prozent festgestellt, kann eine Rente gezahlt werden.
Herr M. rutscht auf dem direkten Weg zur Arbeit bei Glatteis aus und zieht sich eine komplizierte Knieverletzung zu. Trotz Operation bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung. Die Berufsgenossenschaft stellt eine MdE von 30 Prozent fest.
Da es sich um einen Wegeunfall handelt und die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 20 Prozent liegt, hat Herr M. Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente.
Wichtig: Der Unfall muss sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignet haben. Private Umwege können den Versicherungsschutz entfallen lassen.
Frau S. arbeitet seit vielen Jahren in einer Werkstatt und war regelmäßig Lösungsmitteldämpfen ausgesetzt. Nach medizinischer Prüfung wird eine chronische Atemwegserkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft um 25 Prozent gemindert.
Da eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt und die MdE über 20 Prozent beträgt, besteht auch hier Anspruch auf eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung greift in der Regel bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf – also rund um die Uhr und weltweit, je nach Tarif.
Ein Anspruch auf eine private Unfallrente besteht meist dann, wenn:
Ob und ab welchem Grad eine monatliche Rente gezahlt wird, hängt vom individuell gewählten Tarif ab. Viele Tarife sehen eine Unfallrente erst ab einem höheren Invaliditätsgrad vor.
Herr K. stürzt beim Mountainbiken schwer und erleidet eine dauerhafte Schädigung der Wirbelsäule. Die Invalidität wird mit 60 Prozent bewertet. In seiner privaten Unfallversicherung ist eine Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität vereinbart.
Da der vertraglich festgelegte Schwellenwert überschritten wurde, erhält Herr K. eine monatliche Unfallrente aus seiner privaten Versicherung.

DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde mit "GUT" (1,8) bewertet – damit gehört er zu den besten privaten Unfallversicherungen.
Ob eine Unfallrente gezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, wo und in welchem Zusammenhang sich der Unfall ereignet hat. Genau hier liegt der zentrale Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung: im sogenannten Ursachenkreis.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bestimmte Lebensbereiche abdeckt, schützt die private Unfallversicherung – je nach Tarif – deutlich umfassender.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei:
Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt sind nicht abgesichert.
Beispiel:
Ein Sturz auf der Baustelle kann zu einem Rentenanspruch führen.
Ein Sturz beim Heimwerken am Wochenende dagegen nicht.
Die private Unfallversicherung greift unabhängig vom Ort des Geschehens – entscheidend ist allein, dass ein versicherter Unfall vorliegt und der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht wird.
Versichert sind typischerweise Unfälle:
Beispiel:
Ein schwerer Fahrradunfall in der Freizeit kann eine private Unfallrente auslösen – auch wenn kein beruflicher Zusammenhang besteht.
Ob eine Unfallrente gezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie stark und wie dauerhaft die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind. Dabei spielen zwei Begriffe eine wichtige Rolle: die Erwerbsfähigkeit und der Invaliditätsgrad.
In der privaten Unfallversicherung ist vor allem der Invaliditätsgrad entscheidend
Die Erwerbsfähigkeit beschreibt, in welchem Umfang eine Person noch arbeiten kann.
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird geprüft, wie stark die Erwerbsfähigkeit gemindert ist (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE). Ab einer bestimmten prozentualen Schwelle kann dort eine Unfallrente gezahlt werden.
In der privaten Unfallversicherung steht dagegen nicht die konkrete berufliche Tätigkeit im Mittelpunkt, sondern die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung an sich.
Das bedeutet: Auch wer seinen Beruf weiterhin ausüben kann, kann unter Umständen Anspruch auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung haben – sofern eine entsprechende Invalidität vorliegt.
Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Er wird ärztlich festgestellt und meist anhand einer sogenannten Gliedertaxe oder einer individuellen Bewertung ermittelt.
Beispiele:
Entscheidend ist: Die private Unfallrente wird in der Regel erst ab einem vertraglich vereinbarten Mindest-Invaliditätsgrad gezahlt, häufig etwa ab 50 Prozent.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich die entscheidende Frage: Ab wann und in welcher Höhe wird die Unfallrente ausgezahlt?
Damit Sie nachvollziehen können, wie die Zahlungen konkret ablaufen, sind drei Punkte wesentlich: Zeitpunkt der Feststellung, Beginn der Rentenzahlung und vereinbarte Rentenhöhe.
Die Unfallrente wird nicht sofort nach dem Unfall ausgezahlt. Zunächst muss festgestellt werden, dass
In vielen Tarifen erfolgt die ärztliche Feststellung innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach dem Unfall. Erst danach wird verbindlich geprüft, ob Anspruch auf die monatliche Rente besteht.
Je nach Vertrag kann die Zahlung
beginnen.
Die Höhe der Unfallrente ist vertraglich fest vereinbart. Sie wird meist als monatlicher Betrag definiert, beispielsweise:
Die vereinbarte Rentenhöhe bleibt konstant – unabhängig vom vorherigen Einkommen. Manche Tarife enthalten Dynamiken oder Leistungsanpassungen, die eine spätere Erhöhung ermöglichen.
Wichtig: Die Rentenzahlung setzt in der Regel voraus, dass ein bestimmter Invaliditätsgrad (z. B. 50 Prozent) erreicht wird.
Die Unfallrente wird üblicherweise
ausgezahlt.
Wie hoch eine Unfallrente ausfällt, hängt stark davon ab, welche Form der Absicherung greift. Die Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung.
Damit Sie die Höhe besser einschätzen können, werden im Folgenden die zentralen Einflussgrößen und typische Rechenwege dargestellt.
In der gesetzlichen Unfallversicherung orientiert sich die Rentenhöhe vor allem am Jahresarbeitsverdienst (JAV) und am Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Die Grundformel lautet vereinfacht:
2/3 des Jahresarbeitsverdienstes × MdE
Die Rente wird anschließend als monatlicher Betrag ausgezahlt.
Rechnung:
30.000 Euro × 40 % = 12.000 Euro jährlich
Monatliche Unfallrente:
12.000 Euro ÷ 12 = 1.000 Euro pro Monat
Je höher Einkommen und MdE, desto höher die gesetzliche Unfallrente.
Bei der privaten Unfallversicherung funktioniert die Berechnung grundlegend anders. Hier spielt das Einkommen keine direkte Rolle.
Entscheidend sind:
Die monatliche Unfallrente wird bereits beim Vertragsabschluss festgelegt, beispielsweise 1.000 Euro pro Monat.
Angenommen, vereinbart wurden:
Nach einem Unfall wird eine Invalidität von 60 Prozent festgestellt.
Da der Schwellenwert überschritten wurde, wird die volle vereinbarte Rente gezahlt:
→ 1.000 Euro monatlich
Die Höhe bleibt konstant – unabhängig vom früheren Einkommen.
Gesetzliche Unfallrente
Private Unfallrente
Wer eine Unfallrente erhält, fragt sich häufig: Muss diese Leistung versteuert werden? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Unfallrente handelt.
Die gesetzliche Unfallrente – etwa von einer Berufsgenossenschaft – ist grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Allerdings unterliegt sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
Praktisch heißt das: Wer neben der gesetzlichen Unfallrente noch Arbeitslohn oder andere Einkünfte erzielt, kann insgesamt mehr Steuern zahlen – obwohl die Unfallrente selbst steuerfrei bleibt.
Eine private Unfallrente ist grundsätzlich vollständig steuerfrei.
Das bedeutet:
Das gilt sowohl für eine monatliche Unfallrente als auch für eine einmalige Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung.

Vollkommen flexibel oder vollkommener Schutz: Bei unseren Tarifen der Unfallversicherung haben Sie die Wahl
Wenn Sie eine gesetzliche Unfallrente erhalten, sollten Sie kontrollieren:
Bei einer privaten Unfallrente ist in der Regel keine steuerliche Erfassung erforderlich. Dennoch lohnt sich ein Blick in den Steuerbescheid, um sicherzugehen, dass die Leistung nicht versehentlich berücksichtigt wurde.
Für Rückfragen vom Finanzamt oder zur Weitergabe an einen Steuerberater sollten Sie folgende Dokumente aufbewahren:
Wer neben der Unfallrente weitere Leistungen erhält – etwa eine Erwerbsminderungsrente oder andere Sozialleistungen – sollte die steuerliche Situation im Einzelfall prüfen lassen. Gerade beim Zusammenspiel mehrerer Einkommensarten kann es zu Besonderheiten kommen.
Das hängt vom individuell vereinbarten Tarif ab. In vielen Fällen beginnt die Zahlung einer privaten Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Maßgeblich ist die ärztlich festgestellte dauerhafte Beeinträchtigung. Wird der vertraglich vereinbarte Schwellenwert erreicht oder überschritten, wird die zuvor festgelegte monatliche Rente ausgezahlt – unabhängig vom früheren Einkommen.
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (direkter Weg zur oder von der Arbeit) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Unfälle im privaten Umfeld – etwa beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub – sind nicht abgedeckt. Hier greift nur eine private Unfallversicherung, sofern vorhanden.
Die gesetzliche Unfallrente wird in der Regel so lange gezahlt, wie die Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Bei der privaten Unfallrente richtet sich die Dauer nach dem Vertrag. Üblich sind Zahlungen bis zu einem bestimmten Endalter (z. B. 65 Jahre) oder – je nach Tarif – lebenslang. Die genauen Bedingungen sind im Versicherungsvertrag geregelt.
Die gesetzliche Unfallrente ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der persönliche Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Eine private Unfallrente ist in der Regel vollständig steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz normalerweise nicht. Bei mehreren Einkommensarten empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Prüfung.
Eine Unfallrente bietet finanzielle Sicherheit, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Entscheidend für den Anspruch sind vor allem:
Bei der privaten Unfallrente ist die Höhe der monatlichen Zahlung vertraglich festgelegt und damit gut planbar. Steuerlich bleibt sie in der Regel vollständig steuerfrei.
Wer unsicher ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht oder wie die eigene Situation steuerlich zu bewerten ist, sollte sich bei neutralen Beratungsstellen oder zuständigen Sozialversicherungsträgern informieren.
Sozialversicherung-kompetent.de. (o. J.). Verletztenrente | § 56 SGB VII. (Stand: 16.02.2026).
Wikipedia. (o. J.). Verletztenrente. (Stand: 16.02.2026).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2021). Statutory accident insurance. (Stand: 16.02.2026).
Offizielle Übersicht zur gesetzlichen Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung und Leistungspflichten. (Stand: 16.02.2026).
Wikipedia. (o. J.). Siebtes Buch Sozialgesetzbuch. (Stand: 16.02.2026).
Führt die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) auf, die auch die Unfallrente regelt. (Stand: 16.02.2026).
EURAXESS Deutschland. (o. J.). Accident Insurance | Social Security System in Germany. (Stand: 16.02.2026).
GBE-Bund.de. (o. J.). Statutory accident insurance, Unfallversicherungen [Glossary]. (Stand: 16.02.2026).
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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