Folgebeitrag muss rechtzeitig erfolgen
Die Zahlung des Folgebeitrags erfolgt in der Regel in vertraglich festgelegten Intervallen. Das können jährliche Zahlungen sein. Die Folgebeiträge können aber auch monatlich, viertel- oder halbjährlich fällig werden. Wichtig ist lediglich, dass der Folgebeitrag vom Versicherungsnehmer jeweils im Voraus erbracht wird, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt, aber in jedem Fall fristgerecht erfolgt.
Folgebeitrag nicht fristgerecht – was nun?
Ergeht der Folgebeitrag nicht fristgerecht, ist der Versicherer berechtigt, dem Versicherten Mahnungen zu schicken. Mit der Mahnung wird dem Versicherungsnehmer eine 14-tägige Zahlungsfrist eingeräumt. Werden die Folgebeiträge wiederholt zu spät beglichen, kann dies sogar zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Versicherungsgesellschaft führen. Ebenfalls kann der Versicherungsschutz bis zur erfolgten Zahlung entfallen.
Deswegen ist es auch gerade bei der privaten Haftpflichtversicherung wichtig, dass der Folgebeitrag vom Versicherungsnehmer pünktlich gezahlt wird. Kommt es nämlich zu einem Schadensfall und der Folgebeitrag wurde nicht rechtzeitig entrichtet, könnte es sein, dass keine Haftung übernommen wird. Die Kosten in diesem Fall würden dann deutlich höher ausfallen, als der nicht gezahlte Folgebeitrag.