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Was Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen!

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Bei einem Umzug müssen Dienstleister, Behörden und Versicherungen rechtzeitig informiert werden. Während des Wohnungswechsels bleibt der Schutz einer bestehenden Hausratversicherung erhalten. Der Adressenwechsel und der veränderte Wert des Hausrats müssen natürlich frühzeitig der Versicherung gemeldet werden.

Was Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen

Bei einem Umzug müssen Dienstleister, Behörden und Versicherungen rechtzeitig informiert werden.

Wie läuft die Ummeldung des Wohnsitzes und des Fahrzeugs? Wen muss ich über meine neue Adresse informieren und was passiert mit meiner Hausratversicherung? Hier erfahren Sie alles, was Sie zu einem Wohnungswechsel wissen müssen.

Ummelden beim Bürgeramt

Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein neues Bundesmeldegesetz. Nach dem Bundesmeldegesetz muss sicher jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt. Wer diese Frist nicht einhält und sich verspätet anmeldet, muss eine Strafgebühr zahlen. Die konkrete Höhe dieser Strafe liegt letztendlich im Ermessen des Sachbearbeiters. Rein gesetzlich betrachtet, kann die Gebühr bis zu 1.000 € oder sogar mehr betragen. Meistens sind es tatsächlich aber nur 20 bis 30 Euro.

Alte Wohnung abmelden

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder von einem Zweitwohnsitz in einen Hauptwohnsitz wechseln. Zu diesem Zweck stellen die meisten Bürgerämter Online-Formulare zur Verfügung. Manche Gemeinden akzeptieren auch einen formlosen Brief, während bei anderen ein persönliches Erscheinen notwendig ist. Erkundigen Sie sich in jedem Fall rechtzeitig über die jeweilige Regelung bei Ihrer Kommune.

Neue Wohnung anmelden

Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Mieter beim Ummelden eine Bestätigung des Vermieters vorlegen müssen – die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Formular steht in den meisten Gemeinden und Städten online als Download bereit. Das ausgefüllte Formular ist dann persönlich beim Bürgeramt einzureichen. Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie – mithilfe einer Vollmacht – einen Vertreter beauftragen. Wenn Sie mit Ehepartner und Kindern umziehen, kann eine Person die Ummeldung für alle erledigen.

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweise und (wenn vorhanden) Reisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Kaufvertrag einer Immobilie

Termin für Ummeldung und Kosten

In kleineren Orten ist es in aller Regel nicht unbedingt notwendig, einen Termin beim Bürgeramt zu machen. In größeren Städten ist ein Termin allerdings nicht nur empfehlenswert, sondern sogar notwendig. In Großstädten sind viele Bürgerämter so überlaufen, dass man in manchen Fällen monatelang auf einen Termin warten muss. Aber keine Sorge - der online vereinbarte Termin gilt als Nachweis, dass Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Die Ummeldung des Wohnsitzes ist meistens kostenlos - sofern Sie in der vorgegebenen Frist bleiben. Manche Ämter erheben allerdings eine Bearbeitungsgebühr von bis zu ca. 20 Euro. Informieren Sie sich am besten vorher bei der zuständigen Behörde.

Zweitwohnsitz

Innerhalb Deutschlands müssen Sie auch Ihren Zweitwohnsitz anmelden. Wenn Sie Ihren ehemaligen Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen wollen, müssen Sie ggf. den alten Wohnsitz abmelden. Manche Kommunen verlangen hohe Steuern für Zweitwohnungen. Studenten sollten deshalb prüfen, ob es sich auszahlt, den Studienplatz als Hauptwohnsitz zu wählen. Vor allem, weil viele Städte ihren Studenten ein Begrüßungsgeld zahlen.

Achtung: Wer in einer Familie lebt, dessen Hauptwohnsitz ist auch immer der Familienwohnsitz. Das gilt auch, wenn Sie von Montag bis Freitag in einer Dienstwohnung leben und nur am Wochenende bei Ihrer Familie sind.

Auto ummelden

Welche Behörde Sie nach Ihrem Umzug zur Ummeldung Ihres Fahrzeugs aufsuchen müssen, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres bisherigen Zulassungsbezirks umgezogen sind oder den Bezirk gewechselt haben. Auch die Kosten für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs sind davon abhängig. Die Höhe der Kosten richtet sich außerdem auch danach, ob Sie ein neues Kennzeichen brauchen oder ein Wunschkennzeichen möchten.

Auto ummelden im gleichen Zulassungsbezirk

Ziehen Sie in eine neue Wohnung, die sich im selben Zulassungsbezirk befindet wie die alte Wohnung, können Sie Ihre Kennzeichen behalten. Sie müssen lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern lassen. Diese Änderung muss nicht zwangsläufig in der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. In einigen Kreisen erfolgt die Ummeldung auch direkt im Bürgeramt. Dann werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung der neuen Wohnung direkt aktualisiert. Die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung kostet etwa 10 bis 15 Euro. Ändert sich außerdem auch der Fahrzeug-Halter, können die Kosten auf 25 bis 30 Euro steigen.

Auto ummelden in neuem Zulassungsbezirk

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, so müssen Sie Ihr Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle am neuen Hauptwohnsitz ummelden. Damit die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen kann, müssen Sie sich allerdings zuvor beim Einwohnermeldeamt um die persönliche Ummeldung gekümmert haben. Ihr neuer Wohnort muss also aus Ihrem Personalausweis oder der Meldebescheinigung hervorgehen. In diesem Fall fällt für die Adressänderung und ggf. den Halterwechsel eine Gebühr an. Für das Kennzeichen werden lediglich Gebühren fällig, wenn Sie ein neues Kennzeichen wünschen. Dann sind mit Kosten von etwa 20 bis 30 Euro zu rechnen. Ansonsten können Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit – unabhängig des Wohnortes – nutzen.

Wichtige Dokumente, die Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeugs benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung durch siebenstellige eVB-Nummer
  • Gültige TÜV-Bescheinigung und ASU-Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie mit einer Vollmacht auch eine andere Person beauftragen, das Auto für Sie umzumelden.

Termin und Kosten

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich ebenso wie bei der Wohnungsmeldung, einen Termin zu vereinbaren. In kleinen Gemeinden ist das oft aber nicht zwingend notwendig. Hier können sie versuchen, die Wohnungs- und Fahrzeugummeldung gleichzeitig durchzuführen. Die Kosten für die Ummeldung ohne Halterwechsel betragen etwa 30 Euro. Ihre Nummernschilder können Sie trotz Wohnungswechsel beibehalten. Sollten Sie dennoch neue Kennzeichen wünschen, können Sie diese zum Ummelden mitbringen und direkt neue beantragen. Die Gebühren dafür liegen zwischen 10 und 40 Euro. Wenn Sie ein Wunsch-Nummernschild möchten, werden weitere Gebühren in Höhe von mindestens 10 Euro fällig.

Adressänderung bekanntgeben

Neben dem Bürgeramt und der KFZ-Zulassungsstelle, sollten Sie Ihre neue Adresse an alle Behörden, Vereine und sonstige Institutionen, die für Sie relevant sind, übermitteln.

Ummeldung beim Finanzamt

Wenn Sie innerhalb einer Stadt umziehen, befinden Sie sich weiterhin im Zuständigkeitsbereich desselben Finanzamtes. Das zuständige Finanzamt erfährt von Ihrer neuen Adresse dann mit der nächsten Steuererklärung. Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen, müssen Sie die Ummeldung beim neuen Finanzamt durchführen.

Ummeldung beim Jobcenter

Als Leistungsempfänger der Agentur für Arbeit ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Adressänderung so früh wie möglich angeben. So können Sie sicherstellen, dass benötigte Leistungszahlungen nicht ausfallen. Ihr altes Jobcenter leitet Ihre Akte automatisch an die neue zuständige Stelle weiter.

Ummeldung bei Banken

Die meisten Banken bieten einen einfachen Online-Umzugsservice an. Alternativ teilen Sie Ihre neue Adresse Ihrem persönlichen Berater mit.

Ummeldung bei Telefon-, Kabelanschluss- und Internetanbieter

Damit Telefon, Fernsehen und Internet ohne größere Verzögerungen am neuen Wohnort bereitstehen, sollten Sie die Ummeldung so bald wie möglich vornehmen.

Ummeldung bei Arbeitgeber und Schule

Die Ummeldung beim Arbeitgeber, im Ausbildungsbetrieb und in der Schule sollte ebenfalls zeitnah erfolgen, da sich hier Änderungen bezüglich der Wege (z. B. Fahrtkosten) und der Arbeitsunfallversicherung ergeben.

Ummeldung bei TASSO-Zentrale

Wenn Sie ein Haustier besitzen und bei TASSO angemeldet sind, sollten Sie auch hier unbedingt Ihre neue Adresse angeben. Nur so können Sie als Besitzer gefunden werden, wenn Ihr Haustier als Fundtier abgegeben wird.

Diese Liste zeigt Ihnen mögliche Institutionen, denen Sie Ihre Adressänderung mitteilen sollten:

  • Versicherungen
  • Banken
  • Kredit- und Kundenkarten
  • Kirchengemeinde
  • Stromanbieter
  • Vereine, Verbände, Mitgliedschaften
  • Schule und Kindergarten
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
  • Tierarzt
  • BAföG-Amt
  • Familienkasse (falls Sie Kindergeld beziehen)
  • GEZ
  • Arbeitgeber

Tipp: Wenn Sie Hilfe bei der Adressänderung benötigen, bietet sich die kostenlose Umzugsmitteilung der Post an. Sie müssen einfach Ihre alte sowie neue Adresse im Online-Formular eingeben und alle Personen angeben, die im Haushalt leben und mit Ihnen umziehen. Die Post ändert daraufhin automatisch Ihre Adresse bei allen Versicherungen, Banken und Institutionen, die sich in ihrer Datenbank befinden. Es werden selbstverständlich nur solche Institutionen informiert, die Ihre alte Adresse bereits kennen.

Nachsendeauftrag bei der Post

Mit dem Nachsendeauftrag der Post geht trotz Wohnortwechsel kein Brief unter. Sobald Sie den Nachsendeauftrag online in Auftrag gegeben haben, schickt Ihnen die Post automatisch Briefe an die neue Adresse nach, die bei der ehemaligen Adresse für Sie gelandet sind. Der Nachsendeauftrag kostet 19,90 Euro für sechs Monate und 24,90 Euro für 12 Monate.

Neue Wohnung, neue Hausratversicherung?

Sind Sie im Besitz einer Hausratversicherung, müssen Sie den Versicherer aufgrund eines Umzugs nicht wechseln. Die Versicherung muss allerdings über den Umzug informiert werden, da die die Police oftmals einer Anpassung unterzogen wird. Folgende Faktoren sind für die Hausratversicherung wichtig:

  • Umzugsdatum
  • Neue Adresse
  • Größe der neuen Wohnung
  • Neuanschaffungen
  • Zusätzliche Risiken oder wegfallende Risiken

Damit Sie nahtlos über Versicherungsschutz verfügen, ist es wichtig, den Versicherer frühzeitig zu informieren - auch wenn dieser eine Übergangsfrist duldet.

Zum DFV-HausratSchutz

Hausratversicherung ordentlich kündigen

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung kündigen wollen, sollten Sie wissen, dass man bei Versicherungen zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterscheidet. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres und muss drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen. Handelt es sich um eine Versicherung mit einer bestimmten Laufzeit wie z. B. drei Jahre, dann ist die Kündigung frühestens zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres nach Abschluss möglich. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Hausratversicherung außerordentlich kündigen

Neben der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, verfügen Sie als Versicherter auch über ein Sonderkündigungsrecht. Ob und wann Sie davon Gebrauch machen können, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, die Versicherung innerhalb von vier Wochen zu kündigen. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht bei sogenannten außerordentlichen Ereignissen. Zu diesen außerordentlichen Ereignissen gehören:

  • Beitragserhöhung
  • Schadensmeldung
  • Doppelversicherung
  • Sterbefall des Versicherten
  • Umzug ins Ausland
  • Zweckfortfall

Ein Umzug kann einen Zweckfortfall darstellen und damit Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Ziehen Sie als Versicherungsnehmer in eine bereits versicherte Wohnung um, kann die Versicherung das als Grund für eine Kündigung anerkennen. Gleiches gilt für den Fall der Doppelversicherung. Diese liegt vor, wenn jemand eine Hausratversicherung abschließt, obwohl die neue Wohnung bereits versichert ist. Das kommt gerne bei einem Umzug in eine WG oder ein Wohnheim vor. Dort gibt es oft schon eine Hausratversicherung, so dass die nachträglich geschlossene Versicherung zur Vermeidung einer Doppelversicherung beendet wird. Die Versicherung sollte unbedingt unmittelbar nach Kenntnis der Doppelversicherung informiert werden.

Umzug in eine neue Wohnung

Der Umzug von einer Wohnung in eine neue Wohnung erfolgt in den meisten Fällen nicht von einem auf den anderen Tag. Oftmals besteht eine Übergangszeit, da die neue Wohnung noch renoviert und eingerichtet wird, während in der alten Wohnung noch Reparaturen anfallen. Somit werden in dieser Übergangszeit beide Wohnungen rechtmäßig genutzt. Die Hausratversicherung sollte für diese Übergangszeit in beiden Wohnungen Versicherungsschutz bieten.

Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung

Bei einem Zusammenzug lassen sich durch die gemeinsame Wohnung Kosten sparen. Zieht einer der Partner zum anderen, kann der Wohnungsinhaber seine Hausratversicherung bestehen lassen. Die Person, die einzieht, muss keine eigene Hausratversicherung abschließen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, diese Hausratversicherung zu kündigen und die des zuziehenden Partners zu übernehmen. Berücksichtigen Sie hierzu die Kündigungsfrist. Die Kündigung ist bei den meisten Policen drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Beim DFV-HausratSchutz verfügen Sie über ein tägliches Kündigungsrecht.

Beachten Sie auch, dass sich der Hausrat durch den Einzug einer weiteren Person verändert. Normalerweise steigert sich so der Wert des Hausrats, was die Beiträge erhöhen kann. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auf die Einrichtung ausgerichtet ist. Sollten Sie darauf verzichten, riskieren Sie eine Unterversicherung.

Aufgabe einer gemeinsamen Wohnung

Wenn man als Paar eine gemeinsame Wohnung aufgibt bzw. ein Partner auszieht, können die Voraussetzungen für eine Familienversicherung wegfallen. In diesem Fall ist nur noch die Person, die den Vertrag geschlossen hat, offizieller Versicherungsnehmer. Wer als Familienmitglied mitversichert war, muss sich dann um eine eigene Hausratversicherung kümmern. Ziehen beide Personen jeweils in neue Wohnungen, bleibt der Versicherungsschutz für beide über einen Zeitraum von höchstens drei Monaten bestehen. Das gilt allerdings nicht, wenn nur der Partner auszieht, der nicht Versicherungsnehmer ist.

Umzug ins Ausland

Die meisten Hausratversicherungen gelten nur in Deutschland und können bei einem Umzug ins Ausland nicht mitgenommen werden. Die bestehende Hausratversicherung muss also gekündigt werden.

Versicherungsschutz auch während des Umzugs?

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht grundsätzlich auch während des Umzugs. Der Versicherer sollte über den Umzug informiert werden – am besten, sobald der neue Mietvertrag geschlossen ist. Beim Wechsel der Wohnung geht der Versicherungsschutz einer schon bestehenden Hausratversicherung dann auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz – je nach Vertrag für ein bis drei Monate. Aus einem Wohnungswechsel ergibt sich also nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besteht allerdings, wenn ein Versicherungsnehmer seine Wohnung aufgibt und in eine Wohnung zieht, für die bereits eine Hausratversicherung besteht.

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Was passiert, wenn der Umzug Monate dauert?

Wenn der Umzug eine Dauer von drei Monaten überschreitet, kann es problematisch werden. Wohnt der Versicherungsnehmer dann immer noch in der alten Wohnung, wird die neue Wohnung wie eine Zweitwohnung behandelt und muss separat versichert werden.

Wer zahlt bei Schäden während des Umzugs?

Der Transport der Besitztümer von der alten in die neue Wohnung ist nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Sollten Sie ein Transportunternehmen engagiert haben und es kommt zu Schäden, so haftet das Transportunternehmen für diese Schäden. Entstehen Schäden durch helfende Freunde und Verwandte, handelt es sich um sogenannte Gefälligkeitsschäden. Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers ersetzt den Schaden. Die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz schließt diese Schäden ein und Sie müssen keine Streitigkeiten befürchten.

Quellen

Hausfrage: www.hausfrage.de (Abruf: 10.06.2021)

Stiftunsgwarentest: www.test.de (Abruf: 10.06.2021)

Vonovia: www.vonovia.de (Abruf: 10.06.2021)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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