Ambulanter Schutz
Der ambulante Schutz umfasst im Normalfall immer eher Vorsorgethemen – also wirkungsvolle, ambulante Maßnahmen, die vor einem notwendigen stationären Aufenthalt im Krankheitsfall getroffen werden können.
Ambulante Vorsorge
Unter ambulante Vorsorge fallen z. B. diverse Vorsorgeuntersuchungen. Heutzutage stehen dem Patienten viele Möglichkeiten offen, präventiv gesundheitlich vorzusorgen oder bei Untersuchungen auf Nummer sicher zu gehen. Allerdings werden die Kosten für diese ambulanten Untersuchungen oft nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Egal, ob es sich um aufschlussreichere Ultraschalluntersuchungen handelt, durch die eventuelle Krankheiten schon früher und damit rechtzeitig erkannt werden könnten, oder der Besuch beim Heilpraktiker oder Osteopathen, der den Schmerz mit alternativen Heilmethoden bezwingt – meistens sind Untersuchungen, die in den Bereich der gesundheitlichen Vorsorge fallen für den Patienten kostenpflichtig, oder es ist ein Eigenanteil zu zahlen.
Dies gilt im Übrigen auch für Heil- und Hilfsmittel oder entsprechende Schutzimpfungen.
Was gehört zum ambulanten Schutz
Mit dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen. Sie sollten allerdings darauf achten, welche Leistungen von Ihrer Krankenzusatzversicherung abgedeckt sind.
Häufig sind ambulanter Schutz und stationärer Schutz separat abzuschließen. Es gibt aber auch Kombinationen. Informieren Sie sich daher immer über die genauen Inhalte Ihrer Versicherung, damit Sie wissen, ob auch Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Brillen oder Hörgeräte sowie Früherkennungen von Krebs oder der Gesundheits-Check-up in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind.