Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld

 

DFV-KrankenGeld

TESTSIEGER

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

  • keine Wartezeiten
ab 0,86 €
Online abschließen

Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit

  • Arbeitnehmer max. 6 Monate
  • Selbstständige max. 6 Wochen

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit

1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

Geburtspauschale (einmalig)
  • für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
  • unabhängig von einer Karenzzeit

12-faches Krankentagegeld

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit

  • Arbeitnehmer max. 6 Monate
  • Selbstständige max. 6 Wochen

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit

1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

Geburtspauschale (einmalig)
  • für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
  • unabhängig von einer Karenzzeit

12-faches Krankentagegeld

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