
Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld

- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
- Keine Wartezeiten
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes
DFV-KrankenGeld | DFV-KrankenGeld Plus | |
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Krankentagegeld | ||
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt | ||
Verdopplung des Krankentagegeldes nach Ende der Höchstbezugsdauer der GKV | ||
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung | ||
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung | ||
bei Arbeitslosigkeit | ||
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes | max. 10 Tage je Versicherungsjahr | |
Geburtspauschale (einmalig) | 12-faches Krankentagegeld | 12-faches Krankentagegeld |
Ihre Tarifwahl | Online abschließen | Online abschließen |
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Die Erwerbstätigkeit arbeitender Eltern ist nicht nur abhängig von ihrem eigenen Gesundheitszustand, sondern auch von dem ihrer Kinder. Können Sie Ihrer Beschäftigung aufgrund eines erkrankten Kindes nicht nachgehen, übernimmt Ihr Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung. Ab dem 6. Tag springt Ihre Krankenkasse mit höchstens 90 % Ihres Nettolohns ein. Es entsteht eine finanzielle Lücke. Die DFV nimmt Ihnen diese Sorge ab. Mit dem DFV-KrankenGeld Plus sind Sie im Falle eines beruflichen Ausfalls aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes, finanziell abgesichert. Das Krankentagegeld wird Ihnen bis zu 10 Arbeitstage ausgezahlt und Sie können sich voll und ganz auf die Genesung Ihres Kindes konzentrieren.
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen | 3.000,00 € |
Nettoeinkommen monatlich | 1.888,00 € |
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto) | 1.699,00 € |
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %) | 206,00 € |
Krankengeld netto | 1.493,00 € |
Ihre monatliche Lücke | 395,00 € |
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.
Fragen zu unseren Bedingungen? Rufen Sie uns an.
069 95 86 99 14
(Montag - Freitag 08:30 - 19:00 Uhr)
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